Pressemitteilung

Zuständigkeit der WSV für die Stör erhalten

Der CDU-Bundestagsabgeordnete Mark Helfrich fordert erneut, die Stör nicht aus der Verantwortung der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) herauszulösen. Pläne des Bundesverkehrsministeriums (BMVI) sehen vor, den Fluss in das neue Wassertourismuskonzept des Bundes einzubeziehen. Das hätte zur Folge, dass für den Erhalt der Stör zukünftig nicht mehr die WSV zuständig wäre, sondern eine noch zu schaffende neue Organisation.

„Das BMVI geht davon aus, dass es sich bei der Stör um eine Wasserstraße mit geringer oder keiner Bedeutung für die gewerbliche Schifffahrt handelt. Dabei verkennt das Ministerium, dass insbesondere das Teilstück der Stör vom Itzehoer Hafen bis zur Elbmündung nach wie vor in erheblichem Maße von der gewerblichen Schifffahrt genutzt wird. Die Stör gehört daher nicht in ein Konzept, das ausschließlich die Freizeitschifffahrt im Fokus hat. Vielmehr muss sie im Zuständigkeitsbereich der WSV bleiben“, so Mark Helfrich. Dafür setzt sich der Bundestagsabgeordnete derzeit bei den zuständigen Entscheidern im BMVI ein.

Mark Helfrich befürchtet, dass sich die Schiffbarkeit der Stör weiter verschlechtern wird, sollte sie tatsächlich als reine Wasserstraße für die Freizeitschifffahrt deklariert werden. Dabei ist der Zustand des Flusses bei ablaufendem Wasser für die gewerbliche Schifffahrt heute schon prekär. Das hat auch ein Ortstermin am heutigen Donnerstag in Wewelsfleth gezeigt. Die zunehmende Verschlickung von Wasserstraßen und das bloße Erfüllen von minimalen Unterhaltungsstandards führen vielfach dazu, dass keine gewerbliche Schifffahrt mehr möglich ist.

„Standorte an funktionierenden Wasserstraßen sind Voraussetzung für die Wettbewerbsfähigkeit der ortsansässigen Unternehmen wie etwa die Trede & von Pein GmbH, die Holsteinischen Mühlenwerke Rusch GmbH & Co. KG und die Peters Werft GmbH. Mir wurde versichert, dass bereits eine minimale Steigerung des Erhaltungsaufwands für die Stör erhebliche positive Auswirkungen auf ihre Schiffbarkeit für gewerbliche Zwecke hätte. Hier ist die WSV in der Pflicht: Sie muss sich darum kümmern, dass sich der Zustand der Stör verbessert. Anderenfalls gefährden wir die allseits angestrebte Verlagerung des Güterverkehrs von der Straße auf die Wasserwege“, so Helfrich weiter.