Mark Helfrich in der Bergapotheke Schenefeld

Apotheken vs. DocMorris

Das von Gesundheitsminister Gröhe vorgeschlagene mögliche Verbot des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Medikamenten hat hohe Wellen geschlagen: Zum einen erreichten mich zu diesem Thema hunderte Briefe, koordiniert vom Onlineversandhändler DocMorris. Zum anderen sehen die Apotheken dringenden Handlungsbedarf. Deshalb habe ich mich für einen Meinungsaustausch mit Apothekern aus unserer Region getroffen.

Kurz zum Hintergrund: Für verschreibungspflichtige Medikamente gilt in Deutschland nach der Arzneimittelverordnung eine Preisbindung. Solange sich unter anderem auch DocMorris an diese Verordnung halten musste, gab es keine Notwendigkeit einer gesetzgeberischen Regelung. Nun liegt aber ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) aus dem letzten Jahr vor, wonach die Arzneimittelverordnung nicht für Versandapotheken aus dem EU-Ausland gilt. Damit haben alle inländischen Apotheken (sowie deutsche Versandapotheken) einen erheblichen Wettbewerbsnachteil, da sie – anders als europäische Versandapotheken – weiterhin keine Preisnachlässe gewähren dürfen. Um diese Wettbewerbsverzerrung zu beseitigen, hat der Bundesgesundheitsminister vorgeschlagen, den Versandhandel mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln zu verbieten. Dieses Verbot würde Versandapotheken aus dem EU-Ausland und aus Deutschland gleichermaßen betreffen.

Unser Ziel ist es, auch in Zukunft eine qualitativ hochwertige flächendeckende Arzneimittelberatung und -versorgung in Apotheken vor Ort sicherzustellen. Gerade die problematischen Folgen des wachsenden Online- / Versandhandels für einen eher ländlich geprägten Raum wie unsere Heimatregion dürfen wir nicht aus den Augen verlieren. Würde die bestehende Apothekeninfrastruktur hier auch nur teilweise wegfallen, ginge das vor Ort einher mit dem Verlust von Beratungskompetenz, von individuell angefertigten Rezepturen, Bringdiensten und vor allem dem Apothekennotdienst.

Im Moment befinden wir uns ganz zu Beginn des Gesetzgebungsverfahrens. An die regierungsinterne Abstimmung des Entwurfs des Bundesgesundheitsministeriums wird sich die parlamentarische Beratung anschließen, in der – unter anderem in einer öffentlichen Anhörung – alle Pro- und Contra-Argumente (für eine wohnortnahe Versorgung durch die Apotheke vor Ort genauso wie für alternative Vertriebswege und eine kostengünstige Versorgung der Patienten mit Medikamenten) sorgsam abgewogen werden, um zu einer vernünftigen Regelung zu kommen.