Weg durch Salzwiesen im Wattenmeer National Park Schleswig-Holstein - Foto Oliver Hoffmann

Newsletter Juli 2018

Liebe Freundinnen und Freunde,

intensive Wochen der Auseinandersetzung in der Asylpolitik liegen hinter der Unionsfraktion. CDU und CSU haben es sich ohne Not schwer gemacht und doch in letzter Sekunde einen Kompromiss gefunden, mit dem beide Schwesterparteien gut leben können. Für die CSU ist es der bisher noch fehlende Baustein hin zu einer „Asylwende“. Für Kanzlerin Angela Merkel ist es eine Lösung ohne Abkehr von ihren Prinzipien: eine Einigung im „Geist der Partnerschaft in der Europäischen Union“ und ein entscheidender Schritt, „um Sekundärmigration zu ordnen und zu steuern“. Im Koalitionsausschuss in der letzten Sitzungswoche vor der parlamentarischen Sommerpause hat sich die Union auch mit der SPD auf eine gemeinsame Linie in der Asylpolitik geeinigt.

Was besagt die Einigung auf das sogenannte Transitverfahren überhaupt? Künftig sollen an der deutsch-österreichischen Grenze Personen, die bereits in einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union einen Asylantrag gestellt haben, direkt in das zuständige Land zurückgewiesen werden, sofern mit diesem Mitgliedstaat ein diesbezügliches Verwaltungsabkommen abgeschlossen wurde. In den Fällen, in denen Länder solche Verwaltungsabkommen über die direkte Zurückweisung verweigern, soll die Zurückweisung an der deutsch-österreichischen Grenze auf Grundlage einer Vereinbarung mit der Republik Österreich stattfinden. Für das Transitverfahren nutzt die Bundespolizei ihre bestehenden Einrichtungen in unmittelbarer Grenznähe, sofern die Personen nicht unmittelbar in die bestehende Unterbringungsmöglichkeit im Transitbereich des Flughafens München gebracht werden und von dort aus in den Erstaufnahmestaat zurückkehren können. Wie beim bestehenden Flughafenverfahren reisen die Personen rechtlich nicht nach Deutschland ein. Die Zurückweisung erfolgt innerhalb von 48 Stunden. Die SPD hat auch dem Unions-Vorschlag zugestimmt, dass für diejenigen Asylsuchenden, die bereits in einem anderen EU-Mitgliedstaat registriert wurden und im Inland angetroffen werden, ein besonderes beschleunigtes Verfahren in den AnkER-Einrichtungen eingeführt wird.

Auch wenn der Asylstreit das beherrschende Thema in der großen Koalition war, so haben wir im Deutschen Bundestag das Arbeiten nicht vergessen und – insbesondere auch vor dem Hintergrund des Diesel-Skandals – die Einführung der Musterfeststellungsklage beschlossen. Damit wird es in Deutschland leichter, Verbraucherrechte gegen Konzerne durchzusetzen. Künftig können Verbraucherschutzverbände vor Gericht ziehen, um gleichartige Streitfälle grundsätzlich zu klären. Voraussetzung ist, dass sich innerhalb von zwei Monaten mindestens 50 Betroffene dafür in ein Klageregister eintragen lassen. Konkrete Schadenersatzansprüche müssen Verbraucher dann allerdings noch per anschließender individueller Klage geltend machen. Das Gesetz tritt zum 1. November in Kraft. Damit sollen auch vom VW-Skandal betroffene Autobesitzer die neuen Klagerechte nutzen können. Ihre Schadenersatzansprüche, die ansonsten Ende 2018 verjähren würden, sind bei Eintragung im Klageregister vor der Verjährung geschützt.

Mit diesem kleinen Überblick sende ich herzliche Grüße aus Berlin und wünsche Ihnen und Euch eine schöne Sommerzeit.

Volle Unterstützung für den Bau eines LNG-Terminals in Brunsbüttel

Im April begleitete ich den schleswig-holsteinischen Ministerpräsidenten Daniel Günther bei der Besichtigung des niederländischen LNG-/Flüssigerdgas-Terminals GATE in Rotterdam. Hintergrund der Delegationsreise ist der Plan, in Brunsbüttel das erste LNG-Terminal in Deutschland zu bauen. Das Projekt ist mit 450 Millionen Euro das größte industrielle Investitionsvorhaben in Schleswig-Holstein und für die Westküste von großer Bedeutung. Seit 2014 setze ich mich in Berlin für das Projekt und eine Unterstützung des Standortes Brunsbüttel seitens des Bundes ein.

Mark Helfrich, Daniel Günther und Norbert Brackmann beim LNG-Terminal in Rotterdam - Foto Paul Martens

Diesen Einsatz für LNG als umweltschonenden Energieträger führe ich im Wirtschafts- und Energieausschuss des Deutschen Bundestages fort, in dem ich für das Thema LNG als Berichterstatter zuständig bin. Brunsbüttel ist durch seine Lage ein strategisch idealer Standort für die Bebunkerung von Schiffen mit LNG als sauberem Treibstoff sowie für eine LNG-Versorgung des Hamburger Hafens und anderer Häfen an Elbe, Nordsee und NOK. Zudem bietet LNG alternative Möglichkeiten des Erdgasbezuges für Deutschland. Es gibt mehr Lieferanten, mehr Flexibilität und damit ein Plus an Versorgungssicherheit. Nach den Gesprächen in Rotterdam sind alle Beteiligten mehr denn je von der Notwendigkeit und Machbarkeit des Projekts in Brunsbüttel überzeugt.

Mark Helfrich, Daniel Günther und Norbert Brackmann beim LNG-Terminal in Rotterdam - Foto Paul Martens

Fischerei in Zeiten von Offshore-Windkraft

Die Nachfrage nach Offshore-Standorten für Windparks boomt. Das jedoch stellt die norddeutschen Fischer vor immer größere Herausforderungen. Neben einer sehr eingeschränkten Erlaubnis, die Windparks zu durchfahren, dürfen sie in den Windparks nicht fischen. Um in diesem Spannungsfeld Lösungswege zu finden, initiierte ich im Juni ein Treffen in Hamburg und holte dabei alle Beteiligten ins Boot: die Fischereiverbände, die Windparkbetreiber sowie die Vertreter des Bundesamts für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH), der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS) und des Thünen-Instituts für Seefischerei. Trotz der schwierigen Ausgangslage erreichten wir Fortschritte: Auf meine Anregung hin erklärten sich das BSH und die GDWS bereit, die Kriterien für die Durchfahrt durch Windparks zu überprüfen. Zusätzlich erreichte ich, dass sich das Thünen-Institut und die Windparkbetreiber verstärkt für ein Pilotprojekt des passiven Fischens in Form von Krebskörben innerhalb von Windparks einsetzen werden.

Erzieher/innen für Kitas dringend gesucht

Bei einem Besuch der evangelischen Kita Fehrsstraße in Itzehoe war die angespannte Personalsituation ein großes Thema. Obwohl Schleswig-Holstein im Bundesvergleich nicht schlecht dasteht, fehlen auch bei uns Fachkräfte in Kinder-tagesstätten. Dies führt zu einer starken Belastung des pädagogischen Personals, zu Überstunden und einem erhöhten Krankenstand. Auf große Sympathie stieß bei Erzieherinnen und Eltern die Idee einer Dualisierung der Erzieher/innen-ausbildung mit dem Vorteil, dass die Erzieherazubis eine Ausbildungsvergütung bekämen. Das wäre ein Baustein zur Attraktivitätssteigerung der Ausbildung. Die Azubis stünden den Kitas bereits während der Ausbildung als Zusatzkräfte zur Verfügung, würden eine Bindung zur Kita und den Kindern aufbauen und wären nur an den Berufsschultagen abwesend. Wichtig ist, dem Berufsstand der Erzieher/innen die ihnen gebührende Anerkennung zu geben. Denn neben dem Elternhaus sind sie es, die die Entwicklung unserer Kinder in einer nicht zu unterschätzenden Art und Weise prägen.