Pressemitteilung

Bedarfsgerechte Nachtkennzeichnung von Windenergieanlagen ist technologieoffen

Im Gesetzesentwurf ist nichts vorgeschrieben:

Bedarfsgerechte Nachtkennzeichnung von Windenergieanlagen ist technologieoffen

Mark Helfrich: „Ich freue mich, dass das Breitbandnetz Südermarsch als Vorreiter die rote Blinklichtflut beenden und den Menschen in unserer Region eine freie Sicht auf den Nachthimmel zurückgeben will. Umso mehr bedauere ich die entstandene Irritation, die leider auf einer Fehlinterpretation beruht. Denn die vorgesehene verpflichtende bedarfsgerechte Nachtkennzeichnung von Windenergieanlagen ist und bleibt technologieoffen ausgestaltet. Die im Gesetzesentwurf vorgesehene Pflicht kann durch den Einsatz der Transpondertechnik erfüllt werden, muss es aber nicht. In der Erklärung zum Entwurf des Energiesammelgesetzes steht deshalb auch explizit drin: „Die Pflicht kann technologieoffen durch unterschiedliche Technologien (Aktivradarsystem, Passivradarsysteme wie auch Sekundärradarsystem) erfüllt werden.“ Deshalb können selbstverständlich auch weiterhin radargestützte Systeme zum Einsatz kommen. Die Transpondertechnologie stellt lediglich eine weitere und in bestimmten Fällen kostengünstige Alternative dar, welche nach unseren Willen möglichst bald zur Auswahl stehen soll. Die Formulierung im aktuellen Entwurf führt offensichtlich zu Missverständnissen und sollte daher nochmal klarer gefasst werden. Dennoch gilt für mich: Der Nachthimmel gehört den Bürgerinnen und Bürgern und dafür setze ich mich ein.“

Hintergrund:
Seit September 2015 besteht bereits die Möglichkeit Windenergieanlagen mit einer bedarfsgerechten Nachtkennzeichnung auszustatten. Diese soll mit dem Energiesammelgesetz verpflichtend für alle Anlagen – auch für Bestandsanlagen – eingeführt werden. Im Gesetzesentwurf des Energiesammelgesetzes steht, dass die Pflicht zur bedarfsgerechten Nachtkennzeichnung mittels Transpondern erfüllt werden kann.