Pressemitteilung Wolf

Erster Schritt zu einem praktikablen Wolfsmanagement

Erster Schritt zu einem praktikablen Wolfsmanagement

Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes trägt Praxiserfahrungen Rechnung und schafft mehr Rechtssicherheit bei der Entnahme von Wölfen

Heute hat der Deutsche Bundestag das zweite Gesetz zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes beschlossen. Dazu erklären die schleswig-holsteinischen Bundestagsabgeordneten Astrid Damerow (Wahlkreis Nordfriesland/Dithmarschen-Nord) und Mark Helfrich (Wahlkreis Steinburg/Dithmarschen-Süd):

„Die Gesetzesänderung enthält wichtige und für den praktischen Umgang mit dem Wolf unerlässliche Neuregelungen. Für den Fall einer Wolfsentnahme herrscht künftig mehr Rechtssicherheit für die Beteiligten. Vorgesehen ist ein Fütterungs- und Anlockverbot für Wölfe. Außerdem ist darin die Entnahme von Wolfshybriden geregelt. Weiter ist die Schadensschwelle herabgesetzt worden, ab der Wölfe entnommen werden dürfen. Außerdem dürfen Wölfe künftig solange entnommen werden, bis keine Nutztierrisse mehr stattfinden. Zudem sind Jäger immer vorab über Wolfsentnahmen zu informieren. Auch Hobbytierhalter können künftig bei Rissen entschädigt werden, sofern sie entsprechende Schutzmaßnahmen für ihre Tiere ergriffen haben.

Die enthaltenen Neuregelungen sind ein wichtiger erster Schritt hin zu einem effektiven und praxisnahen Wolfsmanagement. Die aktuellen Rissvorfälle in Dithmarschen offenbaren aber dringend weiteren Handlungsbedarf. Das Ausmaß der Schäden ist schockierend, die Ratlosigkeit und Wut der betroffenen Schafhalter ist mehr als verständlich. Eine ausgeprägte und kleinteilige Grünland- und Weideregion, wie wir sie an der schleswig-holsteinischen Westküste vorfinden, darf nicht leichtfertig preisgegeben werden. Den besonderen Gegebenheiten und Bedürfnissen der Deich- und Küstenschäferei muss hier Rechnung getragen werden. Erklärtes Ziel der Unionsfraktion bleibt es deshalb, zu einem aktiven Wolfsmanagement in Deutschland zu gelangen. Konkret schließt das die Forderung nach wolfsfreien Regionen im Bereich der Deiche aber auch der Almgebiete mit ein.

Anfang nächsten Jahres werden wir in einem weiteren Schritt die besondere Situation der Tierhalter in Deich- und Gebirgsregionen analysieren und erforderliche Maßnahmen zum Schutz der Tiere prüfen. Ein entsprechender Auftrag der Koalitionsfraktionen an die Bundesregierung ist vorgesehen. Die Unionsfraktion wird dabei erneut ein regionales Bestandsmanagement fordern.

Mit der Wiederbesiedlung Deutschlands durch den Wolf um das Jahr 2000 und der seither stark anwachsenden Wolfspopulation, ergeben sich immer wieder Interessenkonflikte und Beeinträchtigungen. CDU/CSU und SPD haben sich deshalb in ihrem Koalitionsvertrag auf ein aktives Wolfsmanagement verständigt, welches auch die Möglichkeit einer Bestandsregulierung vorsieht. Die Unionsfraktion hat daraufhin 2018 ein umfassendes Positionspapier formuliert, in dem die Überprüfung des Schutzstatus sowie die Umsetzung von Wolfsschutzgebieten und Wolfsmanagementgebieten enthalten sind. Die schleswig-holsteinische Landesgruppe der CDU-Fraktion im Deutschen Bundestag konkretisierte schließlich im Juni diesen Jahres die Forderungen, indem sie wolfsfreie Gebiete an den Deichen fordert.“