Infos aus der aktuellen Sitzungswoche

Liebe Freundinnen und Freunde,

erst der Run auf Schutzmasken, jetzt schon Hamsterkäufe – die Angst vor dem Coronavirus geht um. Angst war allerdings noch nie ein guter Ratgeber. Keine Frage: Das neuartige Coronavirus ist ein gefährlicher Krankheitserreger, dessen Ausbreitung unbedingt eingedämmt und verlangsamt werden muss. Dabei sollte man sich allerdings eins vor Augen halten: Aktuell wird die Gefahr für die Bevölkerung von den Experten des Robert-Koch-Instituts als mäßig eingestuft. Statt Hysterie ist also ein klarer Kopf das Gebot der Stunde. Mein persönlicher Eindruck ist, dass die Verantwortlichen auf allen Ebenen derzeit alles geben, um auf unterschiedliche Szenarien vorbereitet zu sein. Gefordert sind aber letztlich wir alle: Grundlegende Hygienemaßnahmen und schlicht und einfach eine gute Portion gesunder Menschenverstand im alltäglichen Miteinander bleiben die wirksamsten Mittel im Kampf gegen die Erkrankung. So kann jeder von uns dazu beitragen, die flächendeckende Ausbreitung des Virus entscheidend zu verlangsamen, bis die wärmere Jahreszeit uns zur Hilfe kommt. Im Herbst sind dann hoffentlich wirksame Medikamente bzw. ein Impfstoff gefunden.

Zunehmend Besorgnis erregend ist die vorsätzlich herbeigeführte Situation an der türkischen Grenze. Die EU darf Bulgarien und Griechenland als betroffene Nachbarländer nicht allein lassen und muss einen wirkungsvollen Beitrag leisten zur Sicherung ihrer Außengrenzen. Natürlich stehen wir in der Verantwortung, die Not in den Flüchtlingslagern zu lindern und humanitäre Hilfe vor Ort zu leisten – in der Türkei, in Griechenland aber auch in Nordsyrien. Diese Hilfe muss allerdings an ein klares Signal gekoppelt sein: Wir werden kein unkontrolliertes Migrationsgeschehen wie 2015 zulassen. Es gilt der 2017 vereinbarte Zuwanderungskorridor von 180.000 bis 220.000 Migranten pro Jahr. Ausgesprochen kritisch sehe ich dabei die Rolle des türkischen Staatspräsidenten Erdogan, der mit dem falschen Versprechen von offenen Grenzen eigene Interessen auf dem Rücken von Flüchtlingen verfolgt. Dabei hatte das militärische Vorgehen der Türkei in Nordsyrien erst zu einer weiteren Eskalation der Lage beigetragen. Hier sind die NATO-Bündnispartner und die Europäische Union gefordert, einem rücksichtslosen Autokraten seine Grenzen aufzuzeigen.

Die in 2015 geführte Diskussion zur gesetzlichen Neuregelung der Sterbehilfe war eine über alle Parteigrenzen hinweg sehr persönlich geführte Debatte im Parlament. Der am Ende mehrheitlich beschlossene Gesetzesentwurf zielte darauf ab, eine geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung mittels Strafrecht zu verhindern. Mit seinem Urteil, das den Paragraphen 217 StGB für nichtig erklärt, hat das Bundesverfassungsgericht die Zeichen nun wieder auf Anfang gestellt. Meinem eigenen Rechtsempfinden kommt dieses Urteil sehr entgegen. Ich finde es bedenklich, wenn der Staat gesetzgeberisch in einen derart privaten Bereich eingreift und damit einzelnen Menschen de facto das Recht auf ein selbstbestimmtes Sterben einschränkt. Sehr treffend finde ich in diesem Punkt die Urteilbegründung des Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts, Andreas Voßkuhle, der die freie Willensentscheidung jedes Menschen betont: „Wir mögen seinen Entschluss bedauern, wir dürfen alles versuchen, ihn umzustimmen, wir müssen seine freie Entscheidung aber in letzter Konsequenz akzeptieren.“

In seinem Bericht an die Bundestagsfraktion, der weiter unten zum Download bereitsteht, geht der Fraktionsvorsitzende Ralph Brinkhaus, MdB, auf folgende Themen ein:

  • Europäische Außengrenzen sichern, humanitäre Hilfe leisten.
  • Gefahr durch Coronavirus kennen und minimieren.
  • Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Sterbehilfe annehmen.
  • Rechtsradikalismus konsequent bekämpfen.