[vc_row css_animation=”” row_type=”row” use_row_as_full_screen_section=”no” type=”full_width” angled_section=”no” text_align=”left” background_image_as_pattern=”without_pattern”][vc_column][vc_column_text]
auch wenn die täglichen Statistiken erste Erfolge zeigen, ist die Corona-Krise bei weitem noch nicht überwunden. Schrittweise Lockerungen haben in dieser bisher unbekannten Situation durchaus experimentellen Charakter. Bleiben die Infektionszahlen stabil, sind sie epidemiologisch unbedenklich und es kann über weitere Schritte nachgedacht werden. Steigen die Zahlen wieder an, muss schnell gegengesteuert werden. In dieser Lage ist jeder einzelne von uns gefordert: Vernünftiges Verhalten sowie das Einhalten von Abstands- und Hygieneregeln bleiben das Gebot der Stunde, für eine Entwarnung und die Rückkehr zu sorglosem Alltag ist es definitiv zu früh.
Politik bedeutet in dieser Situation ein Fahren auf Sicht. Wir wissen, dass jeder zusätzliche Tag mit Einschränkungen den Bürgern und der Wirtschaft immense Entbehrungen und Verluste bringt. Wir wissen aber auch, dass eine außer Kontrolle geratende Pandemie in einer Katastrophe unvorstellbaren Ausmaßes enden kann. Hier war und ist stringentes faktenbasiertes Handeln des Bundes, aber insbesondere auch der durch den Föderalismus in vielen wesentlichen Bereichen zuständigen Länder gefordert. Eine von Kanzlerin Angela Merkel kritisierte „Überbietungsorgie“ verstehe ich daher nicht als Eingriff in die verfassungsmäßigen Rechte der Ländern, sondern als dringende Warnung an diejenigen, die sich in dieser Krise von den wissenschaftlichen Erkenntnissen lösen wollen, um sich persönlich profilieren zu können.
Krisenzeiten sind immer Zeiten der Exekutive. Wenn bürgerliche Freiheitsrechte in bisher unvorstellbarem Maße eingeschränkt und Gesetze im Eilverfahren verabschiedet werden, müssen wir Parlamentarier wachsam bleiben. Auch das Bundesverfassungsgericht ist wachsam und hat dies bereits am 16. April mit einem Urteil dokumentiert, in dem der Beschwerdeführer teilweise obsiegte. Die Kontrolle der Legislative durch Judikative und Exekutive beinhaltet in diesen Tagen vor allem die Prüfung, ob Grundrechtseingriffe verhältnismäßig sind oder ob weniger einschneidende alternative Maßnahmen ausreichen. In puncto alternative Maßnahmen verspreche ich mir in der Tat sehr viel aus dem Dreiklang von allgemeiner Maskenpflicht in der Öffentlichkeit, dem baldigen Einsatz der Corona-App zur besseren Nachvollziehbarkeit von Infektionsketten und einem deutlich ausgeweiteten smarten Corona-Testregime. So können wir die Zeit verantwortungsvoll überbrücken, bis wirksame Medikamente bzw. ein Impfstoff verfügbar sind.
Die Corona-Pandemie ist ein weltweites Problem, sorgt aber in der Europäischen Union für eine ganz eigene politische Dynamik. Die eigentlich ad acta gelegten „Euro-Bonds“, die mir noch aus dem Themenbereich Finanzkrise und Griechenland in schlechter Erinnerung sind, feiern nun als „Corona-Bonds“ fröhliche Urstände. Gegen diese Vergemeinschaftung von Schulden einzelner Länder hat Angela Merkel bisher klare Kante gezeigt – und ich plädiere inständig dafür, dies weiterhin zu tun. Deutschland ist sich seiner Verantwortung für die Europäische Union durchaus bewusst. Wir haben in der Corona-Krise Patienten aus dem Ausland aufgenommen und andere Länder mit medizinischem Material im Milliardenwert unterstützt. Die EU stellt mit starker deutscher Beteiligung kurzfristig gewaltige Hilfen zur Krisenbewältigung bereit, weitere Maßnahmen wie ein Garantiefonds und ein europäisches Kurzarbeitergeld sind in Vorbereitung. Nicht zuletzt trägt Deutschland bereits ein Viertel des gesamten EU-Etats und ist größter Garantie- und Kapitalgeber der europäischen Rettungsschirme, ohne selbst Mittel daraus zu beanspruchen. Hier gibt es für mich eine klare Linie: Wenn europäische Staaten durch Corona in Not geraten, sind schnelle und unbürokratische Hilfen eine Selbstverständlichkeit. Eine Vergemeinschaftung von in der Vergangenheit angehäuften Schulden und damit eine Belohnung von Verantwortungslosigkeit verstößt allerdings gegen die europäische Idee – und ganz nebenbei auch gegen die geltenden EU-Verträge. Deren Änderung bräuchte im Übrigen derart lange, dass sie für die gegenwärtige Krise ohnehin viel zu spät käme. Wer die derzeitige Situation nutzen will, um das Junktim aus nationaler Eigenverantwortung und nationaler Haftung aufzuweichen, handelt in meine Augen grob fahrlässig. Er gefährdet nämlich paradoxerweise den Zusammenhalt der europäischen Völker und den Fortbestand der Europäischen Union.
Die passgenaue und faire Unterstützung des Bundes in der Corona-Krise erfordert immer wieder Anpassungen, wie sie auch schon von Corona-Betroffenen in unserem Wahlkreis gefordert wurden. Die diesbezüglichen Beschlüsse des letzten Koalitionsausschusses befinden sich hier zum Download.
In seinem Bericht an die Bundestagsfraktion, der weiter unten zum Download bereitsteht, stellt der Fraktionsvorsitzende Ralph Brinkhaus, MdB, folgende Themen in den Mittelpunkt:
- Deutschland steht zu seiner europäischen Verantwortung.
- Geduld und Disziplin zahlen sich für Gesundheit und Wirtschaft aus.
- Wunsch nach Rückkehr zu parlamentarischer Normalität.
[button size=’small’ style=” text=’Bericht hier downloaden’ icon=” icon_color=” link=’https://mark-helfrich.de/wp-content/uploads/2020/04/2020-04-28_Bericht-aus-Berlin-Web.pdf’ target=’_blank’ color=’#f8f8f8′ hover_color=’#426189′ border_color=’#426189′ hover_border_color=’#f8f8f8′ background_color=’#426189′ hover_background_color=’#f8f8f8′ font_style=” font_weight=” text_align=” margin=”][/vc_column_text][/vc_column][/vc_row]