EEG-Novelle 2021 ein weiterer Meilenstein für das Energiewendeland Schleswig-Holstein

EEG-Novelle 2021 ein weiterer Meilenstein für das Energiewendeland Schleswig-Holstein

Die Bundestagsabgeordneten Johann Wadephul und Mark Helfrich begrüßten die im Deutschen Bundestag beschlossene EEG-Novelle als wichtigen Meilenstein der Energiepolitik für Schleswig-Holstein.

„Das beschlossene EEG 2021 schafft wichtige industrielle Perspektiven für die Erzeugung von grünem Wasserstoff im Energiewendeland Schleswig-Holstein. Darüber hinaus enthält es für private Kleinanlagenbetreiber wirtschaftliche Verbesserungen und ermöglicht ausgeförderten Windenergieanlagen den wirtschaftlichen Weiterbetrieb“, erklärte Mark Helfrich, der als Mitglied im zuständigen Fachausschuss für Wirtschaft und Energie wesentlich an der Gesetzgebung mitgewirkt hatte.

„Wesentliche Forderungen, die aus Schleswig-Holstein an die CDU-Landesgruppe Schleswig-Holstein im Deutschen Bundestag herangetragen wurden, sind also in die Novelle des EEG eingeflossen und trägt damit eine sichtbare norddeutsche Handschrift“, ergänzte Johann Wadephul, Vorsitzender der CDU-Landesgruppe Schleswig-Holstein im Bundestag.

Besonders erfreulich für Schleswig-Holstein ist die vollständige Befreiung von der EEG-Umlage für die Erzeugung von grünem Wasserstoff. „Durch die EEG-Umlagen-Befreiung kann Schleswig-Holstein zum Lieferanten von grünen Wasserstoff für die Industrie und für den Verkehrsbereich werden. Das eröffnet ganz neue Entwicklungsperspektiven für unsere Region“, erklärte Helfrich.

Auch durch die finanzielle Beteiligung von Kommunen an der Windkraft enthält das EEG 2021 im Vergleich zum Gesetzesentwurf eine entscheidende Verbesserung. „Hier hat der Bundestag beim Regierungsentwurf zum EEG nachgebessert. Die Gemeinden, die Flächen für Windkraftanlagen bereitstellen, profitieren nun auch davon. Beteiligt werden alle Gemeinden in einem 2,5 Kilometer Umkreis einer Windkraftanlage entsprechend ihres jeweiligen Flächenanteils“, ergänzte Wadephul zufrieden.

Auch kleine Erneuerbare-Energie-Anlagen bis 7 kW Leistung, deren 20-jähriger Förderungszeitraum ab 2021 ausläuft, können weiterhin ohne intelligenten Stromzähler und ohne EEG-Umlagepflicht auf den Eigenverbrauch wirtschaftlich weiterbetrieben werden. Das hatten insbesondere Betreiber kleinerer Anlagen gefordert“, erklärte Helfrich abschließend.