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es passiert wirklich nicht oft, dass ein Vorstoß aus dem Kanzleramt bei mir für fassungsloses Kopfschütteln sorgt – in dieser Woche war es eindeutig so weit. Der Vorschlag von Kanzleramtschef Helge Braun, die Schuldenbremse vorübergehend auszusetzen, ist ein Angriff auf den Markenkern der Union. CDU und CSU stehen für eine Finanzpolitik, die die Verantwortung für künftige Generationen im Blick hat. Nur die lange Reihe von Bundeshaushalten ohne neue Schulden hat uns in die Lage versetzt, in der Corona-Krise gewaltige Summen in die Hand zu nehmen und entschlossen zu handeln. Dazu sind wir bereit, das werden wir auch in Zukunft tun. Per Grundgesetzänderung einen Freibrief für hemmungslose Neuverschuldung auszustellen, ist aber eindeutig der falsche Weg. Bezeichnend ist, dass dieser Vorstoß fast ausschließlich Beifall aus dem links-grünen Lager erhielt. Auch in unserer Fraktionssitzung gab es ein klares Meinungsbild und eine ebenso klare Marschrichtung: Wir werden in der Krise tun, was nötig ist – und anschließend schnellstmöglich zur „Schwarzen Null“ und Haushalten ohne Neuverschuldung zurückkehren.
Im Bundestag haben wir in dieser Woche die Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes verabschiedet. Wenn wir wie bereits Ende letzten Jahres beschlossen, bis zum Jahr 2030 einen Anteil von 65 Prozent erneuerbaren Energien erreichen und bis zum Jahr 2050 klimaneutral sein wollen, drängt die Zeit beim Ausbau unserer Stromnetze. Von den bisher geplanten 7.700 Kilometer Stromtrassen sind bislang nur rund 1.500 Kilometer fertiggestellt. Hauptprobleme sind langwierige Planungs- und Genehmigungsverfahren sowie Gerichtsprozesse durch die Instanzen. Dass auch das Bohren dicker Bretter von Erfolg gekrönt sein kann, zeigt jetzt die Forderung der GroKo, den Bau wichtiger Stromtrassen per Gesetzesbeschluss des Bundestages beschleunigt Baurecht zu verschaffen. Klagen gegen Projekte wären damit nur noch vor dem Bundesverfassungsgericht möglich. Ich habe nie verstanden, warum dies bei wichtigen Verkehrsinfrastrukturprojekten inzwischen so gehandhabt wird, bei „Stromautobahnen“ aber nicht. Ich habe mich daher seit Jahren für die planungsrechtliche Gleichstellung von Verkehrs- und Strominfrastruktur eingesetzt. Was am Anfang zugegebenermaßen noch eine Einzelmeinung war, ist nun endlich mehrheitsfähig geworden. Per Entschließungsantrag hat die GroKo die Bundesregierung aufgefordert, die entsprechenden rechtlichen Rahmenbedingungen für so genannte Maßnahmegesetze zu prüfen. Der zügige Ausbau unserer Stromnetze ohne endlose Blockaden vor Gericht rückt damit in greifbare Nähe. Meine Rede, die ich wegen Verzögerungen im Plenarablauf zu später Stunde zu Protokoll gegeben habe, ist zum Nachlesen unter diesem Link auf meiner Webseite abrufbar.
Wer kennt sie nicht: lästige Behördengänge, bei denen an immer neuen Stellen die immer gleichen Daten anzugeben sind. Bei den Möglichkeiten, die die Digitalisierung heute bietet, ist der lange Weg durch die Formulare schlicht und einfach nicht mehr zeitgemäß. Das Registermodernisierungsgesetz soll dem ein Ende setzen und die Verfahren wesentlich vereinfachen. Zentraler Bestandteil ist die Identifikation per Steuer-ID, die praktisch zum Schlüssel für den Abruf der vorhandenen Daten wird. Aktuell erlebt die Digitalisierung durch die Corona-Beschränkungen einen echten Schub, der auch in der Verwaltung spürbar ist. Es bleibt zu hoffen, dass die neuen Vorgaben rasch umgesetzt werden und es für die Bürger beim Umgang mit Ämtern und Behörden eine spürbare Entlastung gibt.
In seinem Bericht an die Bundestagsfraktion, der weiter unten zum Download bereitsteht, stellt der Fraktionsvorsitzende Ralph Brinkhaus, MdB, folgende Themen in den Mittelpunkt:
- Führungsverantwortung übernehmen: Nachsteuern, Perspektiven aufzeigen.
- Zusammenarbeit beweist sich in schwierigen Zeiten.
- Wirtschaftshilfen und Investitionen in Digitalisierung.
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