Infos aus der aktuellen Sitzungswoche

Liebe Freundinnen und Freunde,

wenn nach mehr als einem Jahr der Pandemie neue Regeln noch Verständnis – und Berücksichtigung! – finden sollen, müssen sie klar, nachvollziehbar und einheitlich sein. Und genau daran hat es in unserem Land von Monat zu Monat mehr gefehlt. Was als gemeinsame Linie bei der Bund-Länder-Konferenz definiert wurde, erlebte ein aufs andere Mal ausgesprochen freie – außerhalb von Schleswig-Holstein auch laxe – Interpretationen bei der Umsetzung ins jeweilige Landesrecht. Hier wurde geöffnet, dort geschlossen, Zahlen wurden festgelegt und ignoriert, die gemeinsame Linie wurde zum Schlingerkurs und ging zum Schluss bei weitgehend ergebnisfreien Konferenzen fast ganz verloren. Die Wirksamkeit der Maßnahmen schwindet in dieser Situation ebenso dahin wie das Verständnis der Bürger. „Warum greift Berlin nicht einfach durch?“ ist eine häufig gestellte Frage in den vielen Bürgerzuschriften, die mich erreichen. Bisher blieb mir nur der Verweis auf unser föderales System, das die Zuständigkeiten bei der Pandemie-Bekämpfung in die Hand der Länder legt. In der derzeitigen Lage mit einer täglich stärker auflaufenden dritten Welle ist es in meinen Augen allerdings höchste Zeit für ein Machtwort. Der Bund kann und darf im Bereich der konkurrierenden Gesetzgebung höherwertiges Recht verabschieden, das über der Gesetzgebung der Länder steht – und genau das tun wir mit dem 4. Bevölkerungsschutzgesetz, besser bekannt als „Bundes-Notbremse“. Wir schaffen erstmals einheitliche Regeln, was bei Infektionszahlen oberhalb einer 7-Tagen-Inzidenz von 100 bundesweit einzuhalten ist. Das gilt zunächst überwiegend für Einschränkungen, aber selbstverständlich auch für Lockerungen bei sinkenden Zahlen. So schaffen wir Perspektiven und setzen Anreize für das Handeln vor Ort. Der Kreis Steinburg schrammt aktuell knapp an der 100er-Inzidenz mit strikten Auflagen vorbei, Bad Bramstedt ist mit dem Kreis Segeberg bereits knapp über der 100er Marke; Dithmarschen steht mit einem Wert von gut 75 relativ am besten da. Es liegt also an jedem von uns, vernünftig zu handeln und weiteren Lockdown-Maßnahmen zu entgehen.

Ein weiteres Thema, das viele Menschen, die mir schreiben, umtreibt, ist die Angst vor einer schleichenden Aushöhlung der Demokratie in der Pandemie. Dagegen ist das 4. Bevölkerungsschutzgesetz ein klarer Kontrapunkt. Hier greift nicht die Regierung nach mehr Macht – wir als Parlament setzen einen klar definierten gesetzlichen Rahmen mit unmissverständlichen Handlungsanweisungen. Dass damit erstmals ein Bundesgesetz vorliegt, hat für mich noch in einem weiteren Punkt Charme: Die rechtliche Lage wird endlich übersichtlicher. Über Klagen entscheidet das Bundesverfassungsgericht, einzelne Verwaltungsgerichte können Corona-Maßnahmen nicht mehr in einem Flickenteppich außer Kraft setzen. Im Gesetz ermächtigen wir die Bundesregierung, eigene Verordnungen zu erlassen, und geben ihr damit die nötigen Befugnisse, um auf Veränderungen der pandemischen Lage zu reagieren. Grundlage dieses Handlungsspielraums bleibt aber immer die demokratische Legitimation durch Bundesrat und Bundestag. Insgesamt verlagern sich die Entscheidungen also deutlich von der als Gremium in dieser Form nie vorgesehen Ministerpräsidentenkonferenz zum Parlament. Der Bundestag entscheidet über das Vorliegen einer pandemischen Lage, er berät und beschließt die Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie.

Das 4. Bevölkerungsschutzgesetz sollte eigentlich der zentrale Tagesordnungspunkt unserer Fraktionssitzung am Mittwoch sein. Eigentlich – denn die entsprechend verlängerte Sitzung geriet relativ spontan zur Bewerbungsrunde der potenziellen Spitzenkandidaten Armin Laschet und Markus Söder. In der sich anschließenden Aussprache gab es rund 60 Wortmeldungen von Kolleginnen und Kollegen. Der Verlauf ist in Folge der Quasi-live-Berichterstattung hinlänglich bekannt. Ich wünsche mir, dass nunmehr eine schnelle Einigung zwischen den beiden Parteivorsitzenden erzielt wird. Ich hoffe inständig, dass die beiden Bewerber sich und uns den Weg über eine formelle Abstimmung in der Bundestagsfraktion ersparen. Die Unionsfraktions wäre de facto das einzige gemeinsame Gremium beider Schwesterparteien. Ein gemeinsamer Vorschlag der beiden wäre ein Zeichen von menschlicher Größe, ein Signal für die Geschlossenheit von CDU/CSU und ein deutlich besserer Start in den Wahlkampf, bevor die Grünen am Montag ihre Spitzenkandidatin oder ihren Spitzenkandidaten bekannt geben.

In seinem Bericht an die Bundestagsfraktion, der weiter unten zum Download bereitsteht, stellt der Fraktionsvorsitzende Ralph Brinkhaus, MdB, folgende Themen in den Mittelpunkt:

  • Corona: Bundesweit verbindliche Notbremse einführen.
  • Beispiellose finanzielle Unterstützung in der Krise.
  • Aufbruchssignal für Reformen in unserem Land.