Infos aus der aktuellen Sitzungswoche

Liebe Freundinnen und Freunde, die Richtung stimmt, die Corona-Infektionszahlen sinken. Aggressive Virus-Mutationen bleiben allerdings der große Risikofaktor in den Prognosen. Bei aller verständlichen Lockdown-Müdigkeit und den immer dramatischeren Belastungen für Wirtschaft und Gesellschaft müssen wir die Risiken von verfrühten oder zu weitgehenden Lockerungen im Blick behalten. Eine erneute unkontrollierte Eskalation der Fallzahlen darf es nicht geben.

[vc_row css_animation=”” row_type=”row” use_row_as_full_screen_section=”no” type=”full_width” angled_section=”no” text_align=”left” background_image_as_pattern=”without_pattern”][vc_column][vc_column_text] Liebe Freundinnen und Freunde,

die Richtung stimmt, die Corona-Infektionszahlen sinken. Aggressive Virus-Mutationen bleiben allerdings der große Risikofaktor in den Prognosen. Bei aller verständlichen Lockdown-Müdigkeit und den immer dramatischeren Belastungen für Wirtschaft und Gesellschaft müssen wir die Risiken von verfrühten oder zu weitgehenden Lockerungen im Blick behalten. Eine erneute unkontrollierte Eskalation der Fallzahlen darf es nicht geben. Es gilt, unser Land mit Augenmaß und vorsichtigen Anpassungen, aber dafür sicher aus den Beschränkungen herauszusteuern.

Grundlage aller Entscheidungen bleibt ein Beschluss des Bundestages als oberste demokratische Instanz. Der Bundestag hat das Vorliegen einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite festgestellt und damit die Grundlage für alle nachfolgenden Verordnungsermächtigungen und Rechtsverordnungen geschaffen. Die bisher bis zum 31. März dieses Jahres befristete epidemische Lage werden wir verlängern müssen. Der in der vergangenen Sitzungswoche in erster Lesung beratene Gesetzentwurf sieht für die Zukunft entsprechende Entscheidungen des Bundestages in Abständen von drei Monaten vor. Das heißt, unser Parlament hat den entscheidenden Hebel, der alle daran angehängten Regelungen entweder fortschreibt oder außer Kraft setzt. Es gilt ein klares Prinzip: Was die Länder und die Bundeskanzlerin politisch vereinbaren, kann nur auf Grundlage eines Beschlusses des Deutschen Bundestages überhaupt Rechtsgeltung entfalten. Das Parlament setzt den Rahmen, die Regierungen regeln die Details. Mit diesem bewähren Prinzip unseres demokratischen Rechtsstaates bringen wir parlamentarische Kontrolle und die nötigen schnellen Entscheidungen zusammen.

Mit einer Fortschreibung bestehender Gesetze machen wir den Weg frei für weitere Unterstützungen für Bürger und Betriebe. Der vereinfachte Zugang zu den Grundsicherungssystemen wird bis zum 31. Dezember 2021 verlängert. Zusätzlich erhalten erwachsene Leistungsberechtigte in der Grundsicherung eine einmalige finanzielle Unterstützung in Höhe von 150 Euro je Person für das erste Halbjahr 2021. Für jedes kindergeldberechtigte Kind wird ein Kinderbonus von 150 Euro gewährt. Anpassungen im Künstlersozialversicherungsgesetz werden Versicherte, aber auch abgabepflichtige Unternehmen in der für sie besonders schweren Zeit unterstützen. Für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen bleibt es bis Ende 2022 beim reduzierten Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent. So unterstützen wir Betriebe, die sich mit Außer-Haus-Verkauf gegen den Lockdown stemmen und leisten einen Aufbaubeitrag, wenn Restaurants – in hoffentlich nicht allzu ferner Zeit – wieder öffnen können. Mit einer Erweiterung des steuerlichen Verlustrücktrages geben wir Betrieben deutlich bessere Möglichkeiten aktuelle Verluste mit Gewinnen der Vorjahre zu verrechnen. Wir schaffen so ein relativ einfaches Instrument, das direkt über die Steuererklärung in Anspruch genommen werden kann.

Stichwort Unterstützung von Betrieben und Selbständigen: Auch wenn er „unser“ Wirtschaftsminister ist, musste sich Peter Altmaier in der Sitzung der CDU/CSU-Fraktion heftige Kritik an der schleppenden Auszahlung der angekündigten Hilfen gefallen lassen. Natürlich gibt es viele Reibungspunkte, angefangen von hinderlichen EU-Beihilfe-Regelungen bis hin zu permanenten Querschüssen aus dem SPD-geführten Finanzministerium. Menschen, die sich in Existenznot befinden, darf es allerdings von Herzen egal sein, an welchem Punkt der Politik es gerade hakt. Sie brauchen Hilfe – einfach und unbürokratisch, nicht morgen oder übermorgen, sondern heute. Das Gespräch endete mit einem klaren Arbeitsauftrag unserer Fraktion an die Regierung. Es ist nicht die Zeit für detailreiche Entschuldigungen, es ist Zeit zu handeln. Die vom Parlament beschlossenen Hilfen müssen endlich ausgezahlt werden – für viele Menschen, die unverschuldet in Not geraten sind, zählt dabei inzwischen jeder Tag. Die gute Nachricht: Seit dem 10. Februar kann die Überbrückungshilfe III nun endlich beantragt werden; Abschläge werden umgehend ausgezahlt.

In seinem Bericht an die Bundestagsfraktion, der weiter unten zum Download bereitsteht, stellt der Fraktionsvorsitzende Ralph Brinkhaus, MdB, folgende Themen in den Mittelpunkt:

  • Unser Momentum gegen das Virus nutzen.
  • Die Union kann auch digital.

 

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