Mauterhebung auf der B 5 bei Brunsbüttel aussetzen

Pressemitteilung

Mit der gesetzlich beschlossenen Ausweitung der LKW-Maut auf weitere Bundesstraßen ab dem 1. Juli 2015 wird zukünftig auch der vierstreifige Abschnitt der Bundesstraße B 5 an der Hochbrücke über den Nord-Ostsee-Kanal bei Brunsbüttel mautpflichtig.

Dazu erklärt Mark Helfrich, CDU-Bundestagsabgeordneter für Steinburg, Dithmarschen Süd und Bad Bramstedt:

„Die Erhebung einer Maut für die Nutzung der B 5 bzw. der Kanalhochbrücke trifft den durch die Sonderlage an Elbe und NOK geprägten Industriestandort Brunsbüttel empfindlich und stößt in der Stadt zurecht auf Unverständnis. Brunsbüttel ist dabei keinesfalls ein Einzelfall. Vielmehr sind deutschlandweit weitere 43 Insellagen betroffen, also Strecken, die nicht unmittelbar an das mautpflichtige Netz angeschlossen sind. Denn das Gesetz sieht eine Ausweitung der Mautpflicht auf Insellagen mit einer Mindestlänge von 4 km vor. Deshalb wird es für Brunsbüttel wohl keine generelle Ausnahme geben können, die ohnehin nur bis voraussichtlich Mitte 2018 Bestand hätte.

Allerdings haben wir in Brunsbüttel eine besondere Situation. Die Hoch­brücke soll ab Juli dieses Jahres saniert werden, so dass sie dadurch bis in den Herbst 2016 nur zweistreifig befahrbar sein wird. Deshalb sollte der Beginn der Mauterhebung bis zum Abschluss der Sanierungsarbeiten und der Wieder­herstellung der faktischen Vierspurigkeit zunächst einmal ausgesetzt werden.

Zudem steht die Bundesrepublik historisch gesehen im Hinblick auf den Bau des Nord-Ostsee-Kanals und der Garantie einer kostenfreien Querung gegen­über der Stadt in der Pflicht. Deshalb muss der Bund jetzt im Bereich des Fährbetriebes wieder mehr Engagement zeigen. Ich fordere daher und werde mich dafür einsetzen, dass die Fährpassage für große LKWs in Oster­moor wieder aufgenommen wird und der Bund hier wie früher eine für LKW-Transporte geeignete 100 t-Fähre einsetzt. So würde insbesondere der innerörtliche Pendelverkehr eine weitere dauerhaft kostenfreie Alternative zur Kanalhochbrücke erhalten.“

 

Hintergrund:

Mit dem 3. Gesetz zur Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes wurde. die Ausweitung der Maut auf weitere 1.100 km Bundesstraße ab 1. Juli 2015 beschlossen, wobei ab 01. Oktober 2015 auch LKW ab 7,5 Tonnen unter die Mautpflicht fallen. Von den 1.100 km mautpflichtiger Strecke sind 700 km ans mautpflichtige Netz angebunden. 400 km bestehen aus so genannten Insellagen. Es ist beabsichtigt, die LKW-Maut ab Mitte 2018 auf alle Bundes­straßen auszuweiten.

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