Bericht aus Berlin vom 19. Oktober 2018

Infos aus der aktuellen Sitzungswoche

Liebe Freundinnen und Freunde,

es gibt nichts zu beschönigen: Das Ergebnis der Bayernwahl ist eine herbe Enttäuschung. Eine Enttäuschung, zu der sicherlich auch diverse Akteure innerhalb der Union ihren Beitrag geleistet haben. Das Ergebnis ist aber auch ein Spiegelbild der politischen Lage insgesamt und zugleich ein Weckruf, der uns eine Mahnung sein sollte. Wenn wir als Regierungspartei das Vertrauen der Bürger zurückgewinnen wollen, müssen wir endlich Streitereien beilegen, uns den wichtigen anstehenden Themen zuwenden und Erfolge liefern. In Bayern wird dabei ein so charmantes wie disziplinierendes Detail der Landesverfassung für rasche Fortschritte auf diesem Weg sorgen: Die Regierung muss innerhalb von vier Wochen nach der Wahl stehen – eine Hängepartie wie 2017/18 in Berlin ist damit ausgeschlossen.

Im Parlament stehen in dieser Woche Themen auf der Tagesordnung, die die Lebenssituation viele Bürger spürbar verbessern werden. Mit dem Gute-KiTa-Gesetz unterstützt der Bund Länder und Kommunen in den nächsten Jahren mit insgesamt 5,5 Milliarden Euro beim Ausbau der Kinderbetreuung. Zielvorgaben sind die Gewährleistung eines bedarfsgerechten Angebots, ein guter Erzieher-Kind-Schlüssel, qualifizierte Fachkräfte und eine Stärkung der KiTa-Leitungen. Wichtig ist aber auch eine bundesweit verpflichtende Staffelung der Elternbeiträge nach sozialen Kriterien. So werden erstmalig geringverdienende Familien, die Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen, überhaupt keine Elternbeiträge mehr für die KiTa zahlen müssen. Damit leisten wir einen Beitrag für das gute Aufwachsen von Kindern und stellen sicher, dass Eltern bundesweit eine gleichwertige Beteiligung am Arbeitsleben ermöglicht wird.

Eine zeitlich begrenzte Anpassung des Arbeitslebens an individuelle Lebensumstände ermöglichen wir mit der Einführung einer Brückenteilzeit. Damit können Arbeitnehmer ihre vertraglich vereinbarte Arbeitszeit für einen vorab festgelegten Zeitraum von einem bis zu fünf Jahren verringern und anschließend zum vollen Umfang des Beschäftigungsverhältnisses zurückkehren. Der Anspruch auf Brückenteilzeit ist dabei nicht – was ich für angemessen gehalten hätte – an Gründe wie Kindererziehung oder Pflege von Angehörigen gebunden. Dies ist sicherlich eine Herausforderung für die Arbeitgeber. Um eine Vereinbarkeit mit betrieblichen Abläufen zu ermöglichen, setzt die Brückenteilzeit eine Unternehmensgröße von mindestens 45 Mitarbeitern voraus; bis zu 200 Mitarbeitern gilt eine Zumutbarkeitsgrenze. Arbeitgeber können zudem aus betrieblichen Gründen einem Teilzeitantrag widersprechen. Dieser Widerspruch kann unter besonderer Berücksichtigung der Unternehmensgröße überprüft werden. Es gilt: Je kleiner der Betrieb, umso schwerer wiegen betriebliche Gründe.

Eine spürbare finanzielle Entlastung für Arbeitnehmer – Stichwort: mehr Netto vom Brutto – bringt die Rückkehr zum hälftigen Arbeitgeberbeitrag zur Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Unter dem Strich zahlen damit Arbeitnehmer und Rentner bis zu 38 Euro weniger Beitrag pro Monat .Eine besondere Unterstützung gibt es für gesetzlich krankenversicherte Kleinselbstständige, die oft Mühe haben, hohe Beiträge aufzubringen. Für sie wird der monatliche Mindestbeitrag zur Krankenkasse auf 171 Euro halbiert. Eine weitere Neuregelung zielt auf Zeitsoldaten ab, die sich künftig nach Ende ihrer Dienstzeit in der GKV versichern können und übergangsweise einen Zuschuss zu ihren Beiträgen erhalten. Unterm Strich erreichen wir mit diesem Maßnahmenpaket eine Entlastung der Beitragszahler in Höhe von insgesamt rund acht Milliarden Euro jährlich.

In seinem Bericht an die Bundestagsfraktion, der weiter unten zum Download bereit steht, stellt der neue Fraktionsvorsitzende Ralph Brinkhaus, MdB, ein Thema in den Vordergrund: Als Koalition schnell liefern.