Infos aus der aktuellen Sitzungswoche

Liebe Freundinnen und Freunde,

einen „Paradigmenwechsel“ hat die Ampel beim Migrationsrecht angekündigt – und „Paradigmenwechsel“ darf man es in der Tat nennen, wenn geltendes Recht vom Gesetzgeber bewusst hintertrieben wird. Worum geht es? Mit dem „Migrationspaket 1“ werden ausreisepflichtige Asylbewerber zukünftig nach deutlich kürzerer Zeit eine Aufenthaltserlaubnis bekommen. Eine Rückführung dieser Bewerber, die das Gesetz eigentlich vorgibt, wird in der Praxis kaum noch möglich sein. Die deutlichste Reduzierung der Frist auf drei Jahre gibt es bei Jugendlichen – und „Jugendlicher“ ist man laut den Plänen der Ampel bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres. Da rund zwei Drittel der Asylbewerber junge Männer in dieser Altersgruppe sind, öffnet Deutschland ein in Europa wohl einzigartiges Einfallstor. Die erfolgversprechende Strategie auf dem Weg zur Aufenthaltserlaubnis ist simpel und dürfte sich schnell herumsprechen: Es gilt drei Jahre zu überbrücken. Dass unsere Asylverfahren notorisch langwierig sind, bietet dafür bereits eine gute Grundlage. Mit bewusst herbeigeführten Verzögerungen und einem ausgereizten Klageweg dürfte die Überschreitung der Dreijahresfrist dann eher die Regel als die Ausnahme sein. Kurz gesagt: Wer in Deutschland einen Asylantrag stellt, hat gute Aussichten bleiben zu dürfen – ob der Antrag letztlich bewilligt oder abgelehnt wird, spielt in der Praxis keine Rolle mehr.

Mit Spannung erwartet werden darf übrigens das für das Frühjahr angekündigte „Migrationspaket 2“. Damit soll es möglich werden, das Problem der ungeklärten Identität vieler Asylbewerber schlicht und einfach mit einer eidesstattlichen Versicherung des Antragsstellers aus der Welt zu schaffen. De facto sind damit Name, Nationalität und Asylgrund frei wählbar.

Das Grundrecht auf Asyl ist ein hohes Gut in unserem Land. Deutschland steht zu seiner humanitären Verantwortung und nimmt weit mehr Flüchtlinge auf als die meisten europäischen Länder. Und bereits heute erhalten viele abgelehnte Asylbewerber eine zweite Chance über die Möglichkeiten der nachhaltigen Integration oder der Ausbildungsduldung – die übrigens von einer CDU-geführten Bundesregierung geschaffen wurde. Wer diese Rechtsgrundlage nun aushebelt und weitgehend ungeregelten Zuzug ermöglicht, erweist dem Grundrecht auf Asyl einen fatalen Bärendienst. Der ehrliche, kooperative Antragsteller, der sich wie vorgesehen einem Asylverfahren stellt, riskiert damit tatsächlich noch eine Ablehnung. Gute Chancen hat dagegen ein Bewerber, der bewusst falsche oder keine Angaben macht und sein Verfahren in die Länge zieht. Damit bleiben Recht und Ordnung auf der Strecke – vor allem aber auch die immer noch starke Hilfsbereitschaft in unserem Land, wenn es darum geht, Menschen zu unterstützen, die aus gutem Grund Schutz suchen.

Ins gleiche Bild passen übrigens auch die Pläne der Ampel für eine schnellere Einbürgerung. Hürden und Fristen sollen deutlich abgesenkt werden, der Doppelpass – also de facto die Zweistaatlichkeit – wird zum Regelfall. Für mich wird hier die deutsche Staatsangehörigkeit bewusst entwertet. Unsere Staatsangehörigkeit ist untrennbar mit grundlegenden Rechten in unserem demokratischen Gemeinwesen verknüpft und darüber hinaus das stärkste Aufenthaltsrecht – sie sollte immer am Ende eines erfolgreichen Integrationsprozesses und nicht vorher stehen.

Haben Sie ein Haus, das sie einmal vererben wollen? Das könnte für Ihre Kinder eine ziemlich teure Angelegenheit werden. Im von der Ampel vorgelegten Jahressteuergesetz 2022 werden Immobilien und Grundstücke neu bewertet – die Freibeträge bei der Erbschafts- und Schenkungssteuer bleiben allerdings gleich. In der Praxis – Hallo, Herr Lindner! – kommt es damit zu einer satten Steuererhöhung durch die Hintertür. Die Union fordert deshalb eine Erhöhung der Freibeträge, die der Wertentwicklung der Immobilien gerecht wird. Für uns gilt: Das Elternhaus muss auch in Zukunft steuerfrei vererbbar sein. Niemand soll sein Elternhaus verkaufen müssen, um die Erbschaftssteuer bezahlen zu können.

In meinem Fachbereich, der Energiepolitik, steht nun der große Themenkomplex der Strompreisbremse zur Debatte. Leider hat ausgerechnet der aus Schleswig-Holstein stammende Wirtschaftsminister einige Details eingebaut, die besonders im ländlichen Raum unseres Bundeslandes negativ durchschlagen. So gibt es für die Stabilisierung der Netzentgelte in den großen Übertragungsnetzen einen Zuschuss von knapp 13 Milliarden Euro – regionale Verteilnetze gehen dagegen komplett leer aus. In der Praxis bedeutet dies, dass grade da, wo lokale Stromerzeuger und engagierte Gemeinden besonders viel Grünstrom ins Netz bringen, die Entgelte am höchsten und am stärksten steigen. Hier wird vorbildlicher Einsatz für die Energiewende quasi bestraft!

Das gilt auch für die Betreiber von Biogasanlagen, deren Gewinne Robert Habeck kräftig abschöpfen möchte. Zu kräftig – denn ausgerechnet moderne Anlagen, die flexibel auf die fluktuierende Sonnen- und Windenergie reagieren können und so einen wichtigen Beitrag zur Stabilisierung der Netze leisten, wären damit nicht mehr wirtschaftlich. Den Betreibern geht es damit buchstäblich an die Geschäftsgrundlage. Weitere Investitionen in hochflexible Biogasanlagen wird es erst recht nicht mehr geben. Das Ministerium für Wirtschaftsverhinderung bleibt damit beim stramm ideologischen Anti-Biogas-Kurs der reinen grünen Lehre. Und mir bleibt die Frage, ob in Robert Habecks Haus nicht endlich jemand eingestellt werden kann, der etwas von Wirtschaft versteht – wenn schon nicht an der Spitze, dann doch wenigstens auf der Fachebene.

In seinem Bericht an die Bundestagsfraktion, der weiter unten zum Download bereitsteht, stellt der Fraktionsvorsitzende Friedrich Merz, MdB, folgende Themen in den Mittelpunkt:

  • Unser Leitantrag der Woche: Keine Erbschaftsteuererhöhung durch die Hintertür.
  • Holodomor in der Ukraine: Erinnern – Gedenken – Mahnen.
  • Aktuelle Stunde: „Pläne der Bundesregierung zur schnelleren Einbürgerung“.