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„Habecks-Heiz-Hammer“ titelt die Bild-Zeitung – und bringt die Auswirkungen des Gesetzentwurfs aus dem Wirtschaftsministerium auf den Punkt. Das Musterbeispiel grüner Verbotspolitik besticht wieder einmal durch völlige Realitätsferne und droht unzählige Rentner und Haushalte mit geringem Einkommen in den Ruin zu treiben. Es scheint jenseits der Vorstellungswelt grüner Ministerialreferenten zu liegen, dass nicht jedes Wohngebäude in Deutschland an ein Femwärmenetz angeschlossen werden kann. Dass nicht überall regenerative klimaneutrale Wärmequellen und technische Voraussetzungen für die geforderte Umrüstung auf regenerative Energien zur Verfügung stehen. Der Einsatz von Wärmepumpen ist in einem großen Teil der deutschen Wohnbebauung nur in Kombination mit aufwändigen Dämmmaßnahmen und dem Einbau von Fußbodenheizung möglich bzw. wirtschaftlich und technisch sinnvoll. Ein Rentner-Ehepaar, für das sein abbezahltes Haus aus den siebziger Jahren wichtiger Teil der Altersvorsorge ist, dürfte kaum in der Lage sein, zehntausende Euro in die Hand zu nehmen, um den geforderten Standard zu erreichen. Wo das Geld fehlt und die Banken bei Finanzierungen für Kunden fortgeschrittenen Alters abwinken, wird die verantwortungsvoll aufgebaute Lebensplanung durchkreuzt. Doch auch auf Mieter kommen harte Belastungen zu, wenn gewaltige Kosten für überzogene Sanierungsmaßnahmen auf sie umgelegt werden, ohne dass sich die Heizkosten im Gleichmaß reduzieren. Die Antwort des grünen Ministeriums auf diese Probleme ist die übliche: Man will Geld ausgeben. Milliardenschwere Subventionen sollen die Folgen der Verbotsorgie sozialverträglich abpuffern. Während die Deadline für Öl- und Gasheizungen direkt vor der Tür steht, sind Art und Umfang der Förderung allerdings noch genauso offen wie die Frage, wo die benötigten Milliarden herkommen sollen. Selbst wenn man sich – auch wenn es schwerfällt – für einen Moment in die grüne Gedankenwelt versetzt und annimmt, dass Geld absolut keine Rolle spielt, gibt es allerdings einen Punkt, an dem Habecks Pläne mit Vollgas an die Wand fahren. Aktuell fehlen im Heizungsbau nach Branchenschätzungen rund 60.000 Fachkräfte. Viele Kunden warten bereits Monate, bis der Heizungsbauer für Einbau, Reparatur und Wartung vor der Tür steht. Immer mehr Betriebe arbeiten trotz Überstunden an der Belastungsgrenze und nehmen keine Aufträge mehr an. Wie soll da ein flächendeckender Heizungstausch innerhalb weniger Jahre funktionieren? Es gibt keine realistische Planung, keine tragfähige Finanzierung, keine verbindliche Aussage zur Förderung, kein Fachpersonal, keine irgendwie umsetzbare Strategie. Kurz: Habecks Heiz-Hammer ist kein Werkzeug für den Klimaschutz – er droht Wirtschaft und Wohlstand in Deutschland schweren Schaden zuzufügen.
Wie verantwortungsvolle Energiepolitik geht, zeigt der von der Unionsfraktion erarbeitete Gesetzentwurf zu Sicherung bezahlbarer Stromversorgung. Er beinhaltet Maßnahmen zum schnelleren Ausbau der erneuerbaren Energien, zur Senkung des Strompreises und zur Abschaffung der von der Ampel eingeführten Erlösabschöpfung. Vor allem aber fordern wir den Weiterbetrieb der drei am Netz verbliebenen deutschen Kernkraftwerke mindestens bis Ende 2024. Während sich die Ampel für den relativ glimpflich überstanden Winter 2022/23 selbst auf die Schulter klopft, warnen Experten weiterhin vor einer bedrohlichen Mangellage und Stromausfällen im kommenden Winter. Es ist damit höchste Zeit zu handeln – von Seiten der Bundesregierung sind aktuell keinerlei Vorhaben zur Vorsorge für den kommenden Winter bekannt.
Wenn die sozialdemokratische Wehrbeauftragte ihrem Kanzler, ihrer Regierung und dem Parlament einen derart verheerenden Bericht vorlegt, zeigt sich das ungeschönte Ausmaß einer Katastrophe: unzumutbare Zustande in den Kasernen, eine technische Instandhaltung, die längst kapituliert hat, fehlende Ausrüstung von der Waffe bis zur Winterkleidung und ein Beschaffungswesen, für das der Begriff „dysfunktional“ noch gnadenlos geschönt ist. Wenn die Beschaffung von auf dem freien Markt erhältlichen Helmen zehn Jahre dauert, zeigt sich, dass die Bundeswehr die Freiheit Deutschlands höchstens noch in Absurdistan verteidigen kann. Vor allem aber: Gut ein Jahr nach der von Olaf Scholz ausgerufenen Zeitenwende ist nach Einschätzung der Wehrbeauftragten noch nicht ein einziger Cent der angekündigten 100 Milliarden Euro bei der Truppe angekommen. Einen deutlicheren Offenbarungseid kann es kaum geben – was muss noch geschehen, damit der Kanzler die Bundeswehr zur Chefsache erklärt und endlich handelt?
Nach ursprünglich angepeilten 598 soll nun eine Vergrößerung des Parlamentes auf 630 Abgeordnete ausreichen. Knackpunkt der Wahlrechtsreform der Ampel bleibt allerdings, dass nicht jeder Abgeordnete, der seinen Wahlkreis gewonnen hat, darauf zählen kann, sein Mandat auch zu erhalten – für mich eine klare Missachtung des Bürgerwillens. In Verbindung mit dem Wegfall der Grundmandatsklausel kommt dabei eine fast schon skurrile Komponente hinzu. Die Klausel erlaubt einer Partei den Einzug ins Parlament, wenn sie zwar an der 5%-Hürde scheitert, aber mindestens drei Direktmandate erringt. Genutzt hat dies zuletzt der Linken, die 2021 4,9% und exakt drei Direktmandate holte und dafür entsprechend ihres prozentualen Ergebnisses 39 Abgeordnete in den Bundestag schicken durfte. Kein Zweifel: Drei Direktmandate füllen 39 Sitze im Bundestag – da steht auch für mich ein großes Fragezeichen. Spannend wird die Sache allerdings, wenn man weiß, dass die nur in Bayern antretende CSU bei der letzten Wahl zwar stolze 45 Direktmandate errungen hat, bei der Hochrechnung auf das Bundesergebnis aber gerade um 0,2 Prozent über der entscheidenden Hürde lag. Es wären in Zukunft also Ergebnisse möglich, bei denen die CSU jeden einzelnen Wahlkreis in Bayern direkt gewinnt und trotzdem keinen einzigen Abgeordneten in den Bundestag schicken darf. Kann mir bitte jemand erklären, wie sich das mit den wohl abgewogenen Grundsätzen unseres Wahlrechtes vereinbaren lässt? Glaubt wirklich jemand, dass sich Menschen in unserem Land für Demokratie begeistern, wenn ihre Stimme nicht zählt? Ich bin mir sicher, dass der Ampel-Anschlag auf das Wahlrecht bzw. das Wahlrecht des Stärkeren in Karlsruhe beim Bundesverfassungsgericht landen wird.
Mit einer neuen Novelle des Energiesicherungsgesetzes schafft die Ampel die Voraussetzungen, Unternehmen wie Rosneft, die unter staatlicher Treuhandverwaltung stehen, zur Aufrechterhaltung der Versorgungssicherheit enteignen zu dürfen. Die Verstaatlichung des Energieriesen Uniper und des Gasunternehmen Gazprom Germania, die Treuhandverwaltung von Rosneft Deutschland, fünf von sechs schwimmende LNG-Terminals in Deutschland werden von einer neu gegründeten bundeseigenen GmbH betrieben und mit Tennet könnten bald auch Anteile des deutschen Stromnetzes in staatlicher Hand sein – Deutschland ist gerade auf dem besten Weg in eine staatliche Energieplanwirtschaft. Ein Plan, wie die betroffenen Unternehmen schnellstmöglich reprivatisiert werden können, existiert nicht. Für uns als Union ist klar, erworbene oder enteignete Firmenanteile müssen zügig abgegeben werden. So haben wir es in der Vergangenheit bei allen krisenbedingten Beteiligungen z.B. bei der Lufthansa gehandhabt.
Meine Rede zur „zügellosen Verstaatlichungsorgie“ finden Sie hier auf meiner Homepage.
In seinem Bericht an die Bundestagsfraktion, der weiter unten zum Download bereitsteht, stellt der Fraktionsvorsitzende Friedrich Merz, MdB, folgende Themen in den Mittelpunkt:
- Forschung zu Long COVID, ME/FCS und Post-Vac-Syndrom in Deutschland stärken.
- Aussprache zur Regierungserklärung zum Europäischen Rat.
- Aktuelle Stunde „Freiheit statt Verbote – Den mündigen Bürger stärken“.
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