Pressemitteilung

Sanierung Gieselauschleuse: Bund unterbreitet Angebot

„Heute hat der Haushaltsausschuss eine wegweisende Entscheidung zur Zukunft der Gieselauschleuse getroffen. Sollte sich die Sanierung der Schleuse als unwirtschaftlich erweisen, gilt Folgendes: Der Bund wird sich im Falle der dauerhaften Übernahme durch Dritte finanziell an der Sanierung der Schleuse beteiligen“, erklären die Bundestagsabgeordneten Mark Helfrich, Ingbert Liebing und Dr. Johann Wadephul.

Betreiber der Schleuse ist gegenwärtig das Wasser- und Schifffahrtsamt Brunsbüttel. Ab dem 2. November 2015 wird die Schleuse für eine umfangreiche Bauwerksprüfung bis auf Weiteres für den Schiffsverkehr gesperrt. Im Rahmen der anstehenden Arbeiten soll der notwendige Instandsetzungsumfang für einen Weiterbetrieb der Schleuse ermittelt sowie eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung vorgenommen werden.

Erst nach Auswertung der Ergebnisse der Bauwerksprüfung steht fest, ob die Schleuse unter wirtschaftlichen Bedingungen saniert und wieder in Betrieb genommen werden kann.

„Wir haben uns deshalb in den Beratungen zum Haushalt 2016 vorsorglich dafür eingesetzt, dass die Gieselauschleuse in das Kapitel Bundeswasserstraßen des Einzelplanes 12 des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur aufgenommen und mit einem Haushaltsvermerk versehen wird“, so die Bundestagsabgeordneten. Dies führt dazu, dass der Bund die bundeseigene Schleusenanlage z.B. an das Land Schleswig-Holstein, die betroffenen Landkreise Dithmarschen bzw. Rendsburg-Eckernförde oder einzelne Kommunen oder auch sonstige Dritte abgeben kann. Mit der Abgabe wäre die Zahlung einer Ablösung bzw. eines einmaligen Finanzierungsbeitrages durch den Bund zur Aufrechterhaltung der Schiffbarkeit der Anlage bzw. dieses Gewässers verbunden.

„Der Bund bietet an, sich mit einem Finanzierungsbeitrag von maximal der Hälfte der Investitionskosten an der Sanierung der Gieselauschleuse zu beteiligen. Dies gilt unabhängig vom Ergebnis der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung. Der andere Teil der Gesamtinvestitionssumme müsste vom Land Schleswig-Holstein, den Landkreisen Dithmarschen bzw. Rendsburg-Eckernförde, den beteiligten Kommunen oder einem sonstigen Dritten aufgebracht werden“, betonen die drei Bundestagsabgeordneten abschließend.

Hintergrund

Der rund drei Kilometer lange Gieselaukanal verbindet die Eider mit dem Nord-Ostsee-Kanal (NOK) in den Landkreisen Dithmarschen und Rendsburg-Eckernförde. Die Schleuse in der Mitte des Kanals ermöglicht den Übergang vom NOK in die Eider und wird ausschließlich von Sportbooten genutzt.