Infos aus der aktuellen Sitzungswoche

Liebe Freundinnen und Freunde, die Richtung stimmt, die Bundesnotbremse zeigt Wirkung. Langsam, aber erfreulich stetig, gehen die Infektionszahlen zurück. Wir sind sicherlich noch nicht über den Berg, das viel zitierte „Licht am Ende des Tunnels“ ist aber definitiv in Sicht.

[vc_row css_animation=”” row_type=”row” use_row_as_full_screen_section=”no” type=”full_width” angled_section=”no” text_align=”left” background_image_as_pattern=”without_pattern”][vc_column][vc_column_text] Liebe Freundinnen und Freunde,

die Richtung stimmt, die Bundesnotbremse zeigt Wirkung. Langsam, aber erfreulich stetig, gehen die Infektionszahlen zurück. Wir sind sicherlich noch nicht über den Berg, das viel zitierte „Licht am Ende des Tunnels“ ist aber definitiv in Sicht. Mit der zügig steigenden Zahl von Geimpften und von Corona Genesenen kommt unweigerlich die Rückgabe von bisher eingeschränkten Freiheitsrechten für diese Gruppe in den Blick. Das Kabinett hat bereits eine entsprechende Verordnung vorgelegt, die nun – wie unlängst per Gesetz geregelt – Bundestag und Bundesrat passiert hat. Geimpfte und Genesene erhalten damit alle Rechte von frisch getesteten Personen. Zusätzlich gelten für sie die nächtlichen Ausgangssperren und die Kontaktbeschränkungen nicht. Weitere Erleichterungen bei den geltenden Einschränkungen sind vorgesehen.

Aus vielen Bürgerzuschriften weiß ich, dass dieses Thema kontrovers diskutiert wird. Ist es fair, dass die Einen bereits mehr Freiheitsrechte haben, während die Anderen noch sehnsüchtig auf ihren Impftermin warten? Dass, wie JU-Chef Tilman Kuban zugespitzt formulierte, die Rentner am Strand liegen und die junge Generation weiter zuhause sitzt? Klare Antwort: Nein, es ist nicht fair! Für mich folgt an dieser Stelle allerdings ein ganz großes „Aber“. Was nach spontanem Rechtsempfinden fair ist, dürfte vor Gericht absolut keinen Bestand haben. Juristisch betrachtet sind die derzeitigen Corona-Auflagen ein schwerwiegender Eingriff in die persönlichen Freiheitsrechte. Dafür bedarf es einer wirklich zwingenden Begründung. Wenn Geimpfte und Genesene nach aktuellen medizinischen Erkenntnissen so gut wie gar nicht mehr zur Verbreitung der Pandemie beitragen, entfällt diese Begründung. Wie so oft ist die Entscheidung eine Frage des Blickwinkels: Der Staat verteilt hier nicht großzügig Privilegien – er hebt lediglich schwerwiegende Einschränkungen auf, die ohne guten Grund nicht länger haltbar sind. Dass das zu gesellschaftlichen Spannungen führen kann, steht außer Zweifel. Es wird uns allerdings nichts anderes übrig bleiben als diese – hoffentlich letzte! – Corona-Zumutung hinzunehmen. Die aktuellen Zahlen machen Mut, dass die wirklich flächendeckende Durchimpfung der Bevölkerung bald erreicht ist. Bis dahin halte ich es als bekennender Norddeutscher ausnahmsweise mal mit dem alten Grundsatz rheinischer Frohnaturen: Man muss auch jönne könne!

Das Spannungsfeld von Politik und Jura hat sich auch beim vom Bundesverfassungsgericht ziemlich überraschend gekippten Klimaschutzgesetz gezeigt. Der festgelegte Weg zur CO2-Reduzierung bis zum Jahr 2030 hat damit zwar Bestand. Handlungsbedarf sahen die Richter aber bei den fehlenden Perspektiven für das danach kommende Jahrzehnt. Ihr Kritikpunkt: Das Gesetz bürde künftigen Generationen einen zu großen Anteil am Erreichen der vereinbarten Klimaziele auf. Einfach gesagt: Wir machen es uns heute zu leicht, in der Zukunft bleibt damit kaum noch politischer Handlungsspielraum, da die Pariser Klimaziele dann auf Biegen und Brechen erreicht werden müssen. Und dabei, so argumentieren die Richter, gäbe es unweigerlich starke Einschränkungen der persönlichen Freiheitsrechte, da fast alle Bereiche des Lebens direkt oder indirekt mit der Emission von Treibhausgasen verknüpft sind. Diese Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes ist ohne Zweifel ein stark politisch geprägtes Urteil, das ein bemerkenswertes Selbstverständnis des höchsten deutschen Gerichtes offenbart. Es ist aber auch schlicht und einfach ein Urteil, das gefallen ist, respektiert und befolgt werden muss. Ziel der Union bleibt dabei ein wirkungsvoller, aber ideologiefreier Ansatz beim Erreichen der auch schon vor dem Urteil ohnehin auf EU-Ebene heraufgesetzten Klimaziele. Daran arbeiten wir stetig und konsequent: In dieser Sitzungswoche entscheiden wir zum Beispiel über das weitere Verfahren zur Bereitstellung flächendeckender Schnellladeinfrastruktur für reine Batterieelektrofahrzeuge. Damit fahren wir einen klaren Kurs in der Umwelt- und in der Verkehrspolitik: Schwachstellen erkennen und beseitigen, reine E-Autos in allen Bereichen praxistauglich machen, individuelle Mobilität und Klimaschutz zukunftsweisend zusammenführen.

In seinem Bericht an die Bundestagsfraktion, der weiter unten zum Download bereitsteht, stellt der Fraktionsvorsitzende Ralph Brinkhaus, MdB, folgende Themen in den Mittelpunkt:

  • Unser Krisenmanagement wirkt.
  • Die souveräne Zukunft Europas gestalten.
  • Klimaschutz mit christdemokratischer und christsozialer Handschrift.

 

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