Pressemitteilung

Besuch des Bundeswirtschaftsminister Habeck in Brunsbüttel bei den Unternehmen German LNG Terminal GmbH und RWE AG

Besuch des Bundeswirtschaftsminister Habeck in Brunsbüttel bei den Unternehmen German LNG Terminal GmbH und RWE AG

Mark Helfrich, energiepolitischer Fachsprecher der CDU/CSU Bundestagsfraktion und zuständiger Bundestagsabgeordneter für Steinburg – Dithmarschen Süd und Bad Bramstedt befürwortet schon seit Jahren den Bau von LNG-Terminals, um Deutschlands Unabhängigkeit von russischem Erdgas zu erhöhen:

„Auch wenn der neue Schwung beim Thema LNG-Importterminal einem mehr als traurigen Anlass entspringt, begrüße ich den heutigen Besuch des Bundeswirtschaftsminister Habeck und die Ankündigung des Bundes, sich über die KfW mit 50% am Brunsbüttler LNG-Importterminal zu beteiligen.“

Die German LNG Terminal GmbH hat seit 2018 das dringend notwendige Infrastrukturprojekt gemeinsam mit den regionalen und überregionalen politischen Unterstützern von CDU und FDP vorangetrieben und fortlaufend weiterentwickelt. Die Nord-Grünen haben bis heute ein ambivalentes Verhältnis zum Vorhaben. Erst kürzlich haben diese auf ihrem Landesparteitag das Projekt erneut abgelehnt.

„Die Voraussetzungen zum Import von flüssigem Erdgas müssen besonders vor dem Hintergrund des russischen Angriffskrieges schnellstmöglich geschaffen werden. Dabei muss schon heute die Möglichkeit des Imports von grünem Wasserstoff und seinen Derivaten mitgedacht und vorbereitet werden!“

Mit der finanziellen Beteiligung des Bundes werde das Brunsbüttler Terminal nach Helfrichs Einschätzung zum Vorreiter in Deutschland, doch im gleichen Atemzug müssten die regulatorischen Nachteile am Standort Deutschland beseitigt werden, sowie die inzwischen offenkundigen strukturellen Probleme von Genehmigungsverfahren am Standort Deutschland dringend gelöst werden.

„Um auch weitere notwendige LNG-Terminals an die Küsten zu bringen, müssen wir Genehmigungsverfahren straffen. Anstelle von behördlich herbeigeführten Planfeststellungsbeschlüssen sollte Baurecht durch sogenannte Maßnahmengesetze geschaffen werden. So geschaffenes Baurecht könnte z.B. von der klagefreudigen Deutschen Umwelthilfe erst- und letztinstanzlich nur vor dem Bundesverfassungsgericht angegriffen werden.“