Infos aus der aktuellen Sitzungswoche

Liebe Freundinnen und Freunde,

Wumms, Doppelwumms – was für eine Klatsche! Das Bundesverfassungsgericht hat den Nachtragshaushalt 2021 für null und nichtig erklärt und damit den haushaltspolitischen Taschenspielertricks der Ampel die rote Karte gezeigt. Die Unionsfraktion hatte schon bei den Haushaltberatungen entschieden gegen den illegalen Verschiebebahnhof bei den Bundesfinanzen protestiert. Im Anschluss klagten 197 Abgeordnete der Unionsfraktion vor dem Verfassungsgericht – und bekamen nun von Deutschlands obersten Richtern Recht.

Was war geschehen? 2021 hatte der Bundestag mit Kanzlermehrheit die Schuldenbremse ausgesetzt und Kreditermächtigungen von 60 Milliarden Euro zur Bekämpfung der Corona-Krise beschlossen. Benötigt wurde das vorsorglich bereitgestellte Geld allerdings nicht. Im Sinne einer soliden Haushaltspolitik – und der dafür geltenden Schuldenbremse – hätte jetzt eigentlich eine einfache Entscheidung angestanden: Das Geld wird für den vorgesehenen Zweck nicht benötigt – also werden auch keine neuen Schulden in Milliardenhöhe aufgenommen. Die Ampel hatte allerdings eine andere Idee: Sie verschob im Folgejahr den Corona-Etat kurzerhand in den Klima- und Transformationsfonds. Schließlich, so argumentierte die Ampel, sei auch der Klimawandel eine große Gefahr. Und das, so der Finanzminister, rechtfertige rückwirkend die Aussetzung der vorgeblich heiß und innig geliebten Schuldenbremse.

Um zu erkennen, auf was für tönernen Füßen diese Argumentation steht, muss man nicht unbedingt Jurist oder gar Verfassungsrichter sein. Die Corona-Pandemie war ein unvorhersehbares Ereignis, das Deutschland in eine schwere Krise stürzte. Genau für so eine „außergewöhnlichen Notsituation“ sieht der Artikel 115 des Grundgesetzes eine Ausnahme von der Schuldenbremse vor. Der Klimawandel ist dagegen seit langem bekannt, es wurden bereits in der Vergangenheit umfangreiche Maßnahmen ergriffen und es ist völlig klar, dass in der Zukunft weitere folgen müssen. Eine Notsituation kann ich hier beim besten Willen nicht entdecken. Damit ist aber auch völlig klar, dass der wichtige und dringliche Klimaschutz und die Transformation der Wirtschaft aus dem regulären Haushalt finanziert werden müssen.

Für die Ampel fällt mit dem Urteil aus Karlsruhe, das jährliche Abrechnungen fordert und Kreditaufnahme auf Vorrat verbietet, ein praktisches Konstrukt zur Geldbeschaffung und Schuldentarnung in sich zusammen. Einmal in Sondervermögen überführte Kreditaufnahmen wurden im ersten Jahr auf die Schuldenobergrenze angerechnet, obwohl die Mittel über Jahre für unterschiedliche Projekte eingesetzt werden sollten. Herr Lindner hätte formal die Vorgaben der Schuldenbremse wieder eingehalten.  Beim Klima- und Transformationsfonds reicht die Bandbreite inzwischen von der Förderung von erneuerbaren Energien und Gebäudeeffizienz bis hin zu üppigen Subventionen für die Ansiedelung von Mikrochip- und Batteriefabriken wie Northvolt. Einer der ursprünglichen Kernpunkte – die Ausschüttung eines Klimageldes an die Bürger – ist allerdings immer noch nicht in Sicht. Hier grübelt Finanzminister Lindner seit zwei Jahren, wie die Einnahmen aus der CO2-Bepreisung auf das Konto der Menschen in unserem Land zurückfließen sollen.

Der Klima- und Transformationsfonds verfügt 2024 ohne die zweckentfremdeten Corona-Notkredite über immerhin 29 Mrd. Euro. Bei rund 58 Milliarden, die die Ampel allein im kommenden Jahr aus dem Klima- und Transformationsfonds bezahlen will, wird allerdings deutlich, dass diverse teure Vorhaben jetzt wieder auf den Prüfstand müssen. Gut so! Für mich hat das Bundesfassungsgericht mit seinem Urteil vor allem eines vorgegeben: Einen großen Schritt in Richtung Wahrheit und Klarheit im Bundeshaushalt.

Wie geht es nun weiter? Erste Aussagen der Ampel-Spitzen verheißen erwartungsgemäß nichts Gutes. Christian Lindner hat zwar für den Klima- und Transformationsfonds notgedrungen eine Haushaltssperre verhängt, insgesamt will die Ampel aber einfach so weitermachen. Am Ablauf der Beratungen wird nicht gerüttelt, der Haushalt soll ohne große Änderungen in dieser bzw. in der nächsten Sitzungswoche verabschiedet werden. Wie soll das gehen, wenn spontan 60 Milliarden im bundesdeutschen Finanzplan fehlen? Ein „Weiter so“ heißt für mich: neue Taschenspielertricks, neue Verschiebebahnhöfe, ungedeckte Schecks für die Zukunft unseres Landes und damit am Ende ein erneuter Bruch der Verfassung. Dem wird sich die Union mit jedem rechtlichen Mittel entgegenstellen. Die Karlsruher Richter haben eine klare Entscheidung zur Schuldenbremse getroffen und deutlich gemacht, dass sie bereit sind, es erneut zu tun.

Für mich gibt es jetzt nur einen gangbaren Weg: Ein klares Stoppschild für alle Umgehungstatbestände zur Aushebelung der Schuldenbremse, eine Rückkehr zur Wahrheit und Klarheit im Haushalt. Schon jetzt zeichnet sich ab, dass noch weitere Sondervermögen bis hin zum 200 Milliarden Euro schweren Scholz’schen „Doppelwumms“ vom Karlsruher Urteil betroffen sein könnten. Die Haushaltsberatung unbeirrt fortzusetzen, ist daher eine Farce. Worüber soll das Parlament abstimmen, wenn nicht klar ist, woher das Geld kommen soll? Die Union bringt daher keine Anträge in die Bereinigungssitzung zum Haushalt ein und wird sämtliche Einzelpläne der Ministerien ablehnen.

Ja, ich finde, es ist an der Zeit, zum finanziellen Grundverständnis von Wolfgang Schäubles berühmter „schwäbischer Hausfrau“ zurückzukehren. Es hat Deutschland viele Jahre eine schwarze Null im Haushaltsbuch beschert hat. Die Zeit ist reif für einen ehrlichen Kassensturz, der ans Licht bringt, was wir uns leisten können – und was eben nicht. Das ist unsere Verantwortung vor unserem Land, seinen Bürgern und Steuerzahlern, vor allem aber unsere Verantwortung vor künftigen Generationen, die die Schulden von heute zurückzahlen müssen.

In seinem Bericht an die Bundestagsfraktion, den ich Ihnen und Euch in der Anlage übersende, stellt Friedrich Merz, MdB, diese Themen in den Mittelpunkt:

  • Unser Leitantrag „Der Ukraine zum Sieg verhelfen – für eine umfassende und kontinuierliche Unterstützung der Ukraine“.
  • Unser Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung des Asylbewerberleistungsgesetzes.
  • Unsere Gesetzentwürfe zum Kampf gegen Antisemitismus.

Es grüßt Sie und Euch recht herzlich