Förderzusage des Bundes für Mehrgenerationenhaus / Haus der Jugend Brunsbüttel

Pressemitteilung

Das Mehrgenerationenhaus / Haus der Jugend in Brunsbüttel wird ab 2017 mit 30.000 Euro jährlich vom Bund gefördert. Es fällt damit unter das neue Bundesprogramm zur Förderung von Mehrgenerationen-häusern des Bundesministeriums für Familie, Senioren und Jugend (BMFSJ), das am 1. Januar 2017 startet und bis 2020 läuft.

Im Rahmen dieses Programms muss die jeweilige Standortkommune 10.000 Euro zusätzlich zum Bundeszuschuss an Kofinanzierung stellen. Die Gesamtfördersumme für das Mehrgenerationenhaus / Haus der Jugend in Brunsbüttel liegt damit bei 40.000 Euro im Jahr.

Der für Steinburg, Dithmarschen Süd und Bad Bramstedt zuständige Bundestagsabgeordnete Mark Helfrich begrüßt die Förderzusage: „Die Arbeit der Mehrgenerationenhäuser ist gerade vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung enorm wichtig. Sie bieten einen Ort, an dem Menschen jeden Alters zusammenkommen und sich austauschen können. Egal ob junge Eltern, Jugendliche oder Senioren – sie alle finden Ansprache und Unterstützung. Deshalb freut es mich sehr, dass dieses besondere bürgerschaftliche Engagement nun vom Bund unterstützt wird.“

Unter dem Motto „Starke Leistung für jedes Alter“ bietet das Mehrgenerationenhaus Brunsbüttel unter anderem ein Café für Eltern und Unterstützung für Jugendliche, etwa bei der Berufswahl. Außerdem ermöglicht es älteren Menschen, ihren Erfahrungsschatz weiterzugeben, zum Beispiel bei Kochkursen.

Das Mehrgenerationenhaus / Haus der Jugend in Brunsbüttel war eines von 126 Mehrgenerationenhäusern, die sich neu um die Aufnahme in das Förderprogramm des BMFSJ beworben haben. 98 von ihnen wurden als förderwürdig eingestuft, unter ihnen auch Brunsbüttel.

Voraussetzung für die Förderung der Neubewerbungen war eine Aufstockung des entsprechenden Etats um jährlich 3,5 Millionen Euro bis 2020, die heute durch den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages genehmigt wurde.

Durch das neue Programm können die Mehrgenerationenhäuser die Fördermittel flexibler als bisher für Personal- oder Sachleistungen einsetzen und damit gezielter ihren jeweiligen Bedarf abdecken.

Das neue Bundesprogramm zur Förderung von Mehrgenerationenhäusern schließt sich an das bis Ende 2016 laufende Aktionsprogramm Mehrgenerationenhäuser II an. Ziel des Programms ist die flächendeckende Versorgung mit Mehrgenerationenhäusern.

 

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