Infos aus der aktuellen Sitzungswoche

Liebe Freundinnen und Freunde,

der Mord am Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke ist ein abscheuliches Verbrechen. Die CDU verliert mit ihm einen aufrechten Politiker, der jederzeit klar Stellung bezogen hat. Unser Mitgefühl gilt in dieser schweren Zeit seiner Familie.

Die inzwischen ermittelten rechts-terroristischen Hintergründe der Tat müssen lückenlos aufgeklärt werden. Der feige Anschlag ist aber auch ein unüberhörbares Alarmsignal: Bundesweit steigen die Fälle von Beschimpfungen, Bedrohungen oder sogar physischer Gewalt gegen Kommunalpolitiker. Laut einer Umfrage der Zeitschrift „Kommunal“ haben 7,8 Prozent der Bürgermeister schon körperliche Gewalt gegen sich oder Mitarbeiter erlebt. In 40 Prozent aller Rathäuser sind Fälle von Stalking, Beschimpfungen und Drohungen aktenkundig. Woher kommt dieses zunehmende Maß an Verrohung? Die Besorgnis erregende Zunahme derartiger Vorfälle ist eine dringende Aufforderung zum Innehalten. Wir müssen uns fragen: Wie wollen wir in unserer Gesellschaft miteinander umgehen? Natürlich sind echte Rohheitsdelikte – auch wenn ihre Zahl zunimmt – noch die Ausnahme. Aber jede sprachliche Entgleisung, jedes rüpelhafte Verhalten trägt zu einer gesamtgesellschaftlichen Eskalation bei, die in einer Spirale der Gewalt enden kann. Dies trifft alle gesellschaftlichen Bereiche.

Ein echtes Kernthema unserer Steuergesetzgebung steht in dieser Woche mit der vom Verfassungsgericht angemahnten Reform der Grundsteuer auf der Tagesordnung des Parlamentes. Die Grundsteuer betrifft buchstäblich jeden, sie wird von Grundeigentümern gezahlt, aber auch auf Mieter umgelegt. Mit mehr als 14 Milliarden Euro jährlich ist sie nach der Gewerbesteuer die bedeutendste Einnahmequelle der Kommunen. Weil es sich um eine Kommunalsteuer handelt, ergibt es Sinn, dass auch die Länder eine eigene Gesetzgebungskompetenz bei der Grundsteuer erhalten. Denn so kann es einen Wettbewerb um das beste Modell und eine Anpassung an die unterschiedlichen Gegebenheiten von Stadtstaaten bis zu Flächenländern geben.

Der Bundestag hat am Mittwoch über neue Organspende-Regeln beraten. Worum geht es in dieser Debatte? Diskutiert wird über zwei Gesetzesvorschläge: Der Gesetzentwurf um die Gruppe von Abgeordneten um Bundesgesundheitsminister Jens Spahn sieht vor, dass jeder Deutsche, der nicht explizit widersprochen hat, als potenzieller Spender gilt. Die Widerspruchsregelung zur Organspende soll mit einer breit angelegten Informationskampagne verbunden werden. Jeder Bürger soll dafür dreimal angeschrieben werden. Wer Organspenden ablehnt, kann das in ein Register eintragen lassen – wer aber nicht widerspricht oder gar keine Entscheidung trifft, soll als potenzieller Spender registriert werden. Es gibt zudem die Möglichkeit, die Entscheidung jederzeit zu revidieren. Der Alternativentwurf sieht vor, dass wie bisher die Entscheidungslösung gelten soll. Demnach sind Organspender nur diejenigen, die ihre Bereitschaft ausdrücklich erklären. Änderungen fordert diese Gruppe insofern, als die Bürger wesentlich öfter auf das Thema angesprochen werden sollen. Nämlich z.B. immer alle zehn Jahre bei der Abholung eines Personalausweises. Wer sich zu der Frage aber nicht erklären mag, soll nicht als Organspender gelten. Ich unterstütze klar die Widerspruchslösung, denn es dürfte nur wenige Menschen geben, die ein Spenderorgan ablehnen, wenn sie selbst eines benötigen. Jeder will Empfänger sein aber was ich für mich selbst wünsche, muss ich auch bereit sein, anderen zu geben. Die Widerspruchslösung gilt bereits in 17 europäischen Ländern wie Frankreich, Italien, Österreich und Spanien. Die Widerspruchsregelung mit einem Einspruchsrecht der Angehörigen gilt in Belgien, Estland, Finnland, Litauen und Norwegen. Verstirbt jemand im Ausland, gilt grundsätzlich die Regelung des jeweiligen Landes.

Klare Kante zeigt unser Rechtsstaat mit der in dieser Woche verabschiedeten Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes. Doppelstaatlern, die sich an Kampfhandlungen einer Terrormiliz beteiligen, kann damit die deutsche Staatsangehörigkeit entzogen werden. Dazu gilt ohne Wenn und Aber: Wer in Mehrehe lebt, kann nicht in unser Land eingebürgert werden. Für durch falsche Identitäten erschlichene Einbürgerungen verlängert sich die Anullierungsfrist auf zehn Jahre.

Einem gerade für uns im Norden spannenden Zukunftsthema widmet sich ein Positionspapier der CDU/CSU-Fraktion. Regenerative Kraftstoffe, also Gas, Wasserstoff oder auch Diesel und Kerosin, die mit Strom erzeugt werden, sind ein wichtiger Baustein für ein klimaneutrales Energiekonzept. Selbst wenn die Erzeugung heute noch wenig wirtschaftlich ist, sehen wir viele Vorteile. Regenerative Kraftstoffe können analog zu herkömmlichen eingesetzt und transportiert werden. Das heißt, die bestehende Infrastruktur von der Tankstelle bis zur Pipeline kann weiter genutzt werden. Die Marktreife – zu der auch die geplanten Reallabore in Heide und Brunsbüttel beitragen sollen – wird die Preise zudem deutlich sinken lassen. Und bereits heute wäre es deutlich sinnvoller, ungenutzten „Wegwerfstrom“ aus Windkraftanlagen in regenerative Kraftstoffe umzuwandeln als die Energie wirkungslos verpuffen zu lassen.

In seinem Bericht an die Bundestagsfraktion, der weiter unten zum Download bereitsteht, stellt der Fraktionsvorsitzende Ralph Brinkhaus, MdB, folgende Themen in den Vordergrund:

  • Trauer und Entschlossenheit leiten uns nach Mord an Walter Lübcke.
  • Erste Beratung der Gruppenanträge über Organspenden.
  • Gerechtigkeit für SED-Opfer, Aufarbeitung von DDR-Zwangsadoptionen.
  • Konsequentes Durchgreifen beim Staatsangehörigkeitsrecht.