2020-01-31 BaB Vorschaubild

Infos aus der aktuellen Sitzungswoche

Liebe Freundinnen und Freunde,

in dieser Woche haben wir im Parlament der Befreiung des Konzentrationslagers Auschwitz vor 75 Jahren gedacht. Die systematische Ermordung unzähliger Menschen bleibt ein unfassbares Verbrechen und das dunkelste Kapitel deutscher Geschichte. Daher ist es eine besondere Geste der Aussöhnung, dass der israelische Präsident Reuven Rivlin zum Gedenken an den 27. Januar 1945 vor dem deutschen Parlament sprach. Auch ein Dreivierteljahrhundert nach Ende der Naziherrschaft hat Deutschland eine besondere Verantwortung im entschlossenen Eintreten gegen jede Form des Antisemitismus. Wir haben eine bleibende Verpflichtung, das jüdische Leben in unserem Land zu schützen. Es ist für mich ein unerträglicher Gedanke, dass im Deutschland des Jahres 2020 Menschen eine besondere Bedrohung in ihrem Alltag erleben, nur weil sie jüdischen Glaubens sind.

Ein besonderes Augenmerk lag in dieser Sitzungswoche auf der Bundeswehr. Der Jahresbericht des Wehrbeauftragten geriet – nicht zum ersten Mal – zu einer über hundertseitigen Mängelliste. Fehlende Ausrüstung schon in grundlegenden Bereichen trifft auf überbordende Bürokratie. Gerade die Union steht zu ihrer Verantwortung für die Parlamentsarmee Bundeswehr. Der Verteidigungsetat wurde  deutlich aufgestockt, in dieser Woche beschließen wir gesetzliche Vereinfachungen im Beschaffungswesen, die schnelle Reaktionen auf neue Anforderungen ermöglichen. Dringend gefordert ist nun die Bundeswehr selbst: Strukturen, die in immer neuen Reformen gewuchert sind, müssen endlich auf den Prüfstand. Hier liefert der Bericht des Wehrbeauftragten einen guten Ansatz: Ziel und Ergebnis einmal aus der Perspektive der Soldaten zu betrachten, dürfte erheblich zu Vereinfachung des Systems beitragen.

Das Stichwort „Vereinfachung“ passt ebenso perfekt zum deutschen Planungsrecht. Viele Großprojekte sind mittlerweile durch ausufernde Verfahren buchstäblich zum Erliegen gekommen. Mit dem in dieser Woche beschlossenen Maßnahmengesetzvorbereitungsgesetz sollen wichtige Projekte nicht mehr wie bisher im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens, sondern per Gesetzesbeschluss beschleunigt auf den Weg gebracht werden. Eine Klage ist dann nur noch vor dem Bundesverfassungsgericht möglich und müsste hohe Hürden überwinden. Besonders freut mich, dass sich unter zwölf Projekten gleich zwei schleswig-holsteinische im ersten Maßnahmenkatalog finden. Neben der ohnehin gesetzten Vertiefung des Nord-Ostsee-Kanals ist nun auch der lange strittige Ausbau der Marschbahn vor und auf Sylt wieder dabei. Für mich ein klarer Gewinn für die gesamte Westküste und Unterelberegion: Die Beseitigung des eingleisigen Nadelöhrs zwischen Niebüll und Klanxbüll wird dazu beitragen, dass der gesamte Schienenverkehr zwischen Hamburg und Sylt besser funktioniert. Davon profitieren letztlich alle Menschen, die an der Westküste bzw. der Unterelbe täglich auf die Marschbahn angewiesen sind. Spannend sind für mich die ersten praktischen Erfahrungen mit dem Maßnahmengesetz. Sollten sich die hohen Erwartungen erfüllen und dadurch Infrastrukturmaßnahmen deutlich beschleunigt werden, hätte das in meinen Augen Signalwirkung. Dann wäre es endgültig an der Zeit, das Verfahren im Grundgesetz zu verankern und damit für alle wichtigen Bauvorhaben bzw. deren beschleunigte Realisierung eine abgesicherte Rechtsgrundlage zu schaffen.

In seinem Bericht an die Bundestagsfraktion, der weiter unten zum Download bereitsteht, stellt der Fraktionsvorsitzende Ralph Brinkhaus, MdB, folgende Themen in den Vordergrund:

  • Gedenken an Befreiung von Auschwitz.
  • Investitionen in unsere Infrastruktur erhöhen und beschleunigen.