Infos aus der aktuellen Sitzungswoche

Liebe Freundinnen und Freunde,

„Ermächtigungsgesetz, die Grundrechte werden ausgehebelt, das Parlament entmachtet, eine Impfpflicht kommt, die Privatsphäre ist nicht mehr geschützt“ – selten musste ich heftiger mit dem Kopf schütteln als bei den unzähligen Schreiben, die in diesen Tagen auf die Berliner Abgeordnetenbüros einprasseln. Die oftmals vorgefertigten und gleichlautenden Briefe, Mails und Faxe machen mit klaren Falschaussagen Stimmung gegen das am Mittwoch verabschiedete dritte Bevölkerungsschutzgesetz.

Worum geht es? Das deutsche Infektionsschutzgesetz stammt eindeutig aus der Zeit vor Corona. Es geht von einem eher lokalen Infektionsgeschehen aus und wird daher den Anforderungen einer weltweiten Pandemie nicht gerecht. Die unpräzise Gesetzeslage führte oft dazu, dass Verordnungen umgehend vor Gericht landeten und dort zum Teil wieder gekippt wurden. Das zerstört Vertrauen in der Bevölkerung und behindert die Bekämpfung der Pandemie.

Im dritten Bevölkerungsschutzgesetz definieren wir Befugnisse und Maßnahmen deshalb wesentlich genauer. Das beginnt mit der Frage, wann überhaupt eine epidemische Lage vorliegt. Voraussetzung ist eine ernsthafte Gefahr für die öffentliche Gesundheit, die dynamische Ausbreitung einer übertragbaren Krankheit oder eine entsprechende Warnung der Weltgesundheitsorganisation. Über die Ausrufung einer epidemischen Lage entscheidet einzig und allein der Bundestag. Diese Entscheidung ist immer zeitlich befristet und kann jederzeit vom Parlament wieder aufgehoben werden.

Im Gesetz definieren wir klare Infektionszahlen, die als Frühwarnsystem Einschränkungen des öffentlichen Lebens ermöglichen. Dafür werden 17 konkrete Maßnahmen bestimmt, die von einer Maskenpflicht bis zur Untersagung von Veranstaltungen reichen. Die Entscheidungen hierzu werden vor Ort getroffen, sind aber an strikte Auflagen geknüpft. Jede Einschränkung wird auf vier Wochen befristet, sie muss fachlich begründet, verhältnismäßig und angemessen sein. Dies gilt insbesondere für grundrechtssensible Maßnahmen wie Versammlungsverbote und Besuchsverbote in Pflegeheimen. Uneingeschränkte Befugnisse existieren dabei nicht – der Bundestag kann jederzeit höherrangiges Recht verabschieden und als Gesetzgeber die Rahmenbedingungen in einer demokratischen Entscheidung anpassen.

Sie sehen: Wir schaffen eine Rechtsgrundlage für staatliche Befugnisse in einer außergewöhnlichen Situation, behalten aber als Parlament das Heft des Handelns in der Hand. Eine generelle Beschneidung von Grundrechten ist im dritten Bevölkerungsschutzgesetz ebenso wenig vorhanden wie eine Impfpflicht, ein Immunitätsausweis oder ein Freibrief für staatliches Eindringen in die Privatsphäre der Bürger. Allen, die hinter dem einer bisher einzigartigen Notlage geschuldeten Gesetz eine vorsätzliche Aushöhlung unserer Demokratie vermuten, möchte ich an dieser Stelle den Blick auf unsere europäischen Nachbarn empfehlen. Hier gibt es nicht nur deutlich höhere Infektions- und Todeszahlen, sondern zum Teil auch wesentlich drastischere Einschnitte in die Freiheitsrechte. Wir in Deutschland leisten uns dagegen den Luxus, aus Datenschutzgründen auf den verpflichtenden Einsatz der Corona-App zu verzichten, und verschenken damit ein wirksames Werkzeug im Kampf gegen die Pandemie.

Was bleibt, ist ein oft – aber offensichtlich noch nicht oft genug – gehörter Appell an jeden Einzelnen: Beachten Sie die Abstands- und Hygieneregeln, minimieren Sie Ihre Kontakte, tragen Sie einen Mundschutz, installieren Sie die App und vor allem: Bleiben Sie gesund!

Übersichtlich aufbereitete Informationen statt „Fake News“ zum dritten Bevölkerungsschutzgesetz finden Sie in einem Faktenblatt, das weiter unten zum Download bereitsteht.

In seinem Bericht an die Bundestagsfraktion, der weiter unten zum Download bereitsteht, stellt der Fraktionsvorsitzende Ralph Brinkhaus, MdB, folgende Themen in den Mittelpunkt:

  • Bundestag bleibt auf dem Fahrersitz.
  • Verlässliche Hilfen für direkt betroffene Unternehmen.
  • Union verteidigt vorausschauende Finanzpolitik.