Infos aus der aktuellen Sitzungswoche

Liebe Freundinnen und Freunde,

das Bundesverfassungsgericht hat die Reißleine gezogen: Eine Abstimmung über das Gebäudeenergiegesetz ist nicht zulässig, wenn die Abgeordneten nicht wenigstens ein Mindestmaß an Zeit hatten, sich mit dem mehr als umfangreichen Gesetzestext zu beschäftigen. Deutschlands oberste Richter müssen also der Ampel-Regierung erklären, welche Rechte das Parlament in einer Demokratie hat. Eine derart schallende Ohrfeige für arrogantes Regierungshandeln gegenüber dem Bundestag dürfte es noch nicht gegeben haben. Das Stoppschild aus Karlsruhe muss aber auch in anderer Hinsicht ein Signal sein: Es ist Zeit, dieses Gesetz, das wie kein anderes für den Vertrauensverlust gegenüber Politik und Regierung steht, grundlegend zu überdenken.

Die Zahlen sind eindeutig: Deutschland befindet sich in der Rezession. Die Wirtschaftsleistung war in den letzten beiden Quartalen rückläufig, alle Zukunftsindikatoren sind negativ. Im ersten Halbjahr 2023 ist die Zahl der Unternehmensinsolvenzen stark gestiegen. Dass es auch anders geht, zeigt ein Blick über den nationalen Tellerrand. In allen vergleichbaren Staaten ist die wirtschaftliche Entwicklung – zum Teil deutlich – besser als bei uns. Die OECD prognostiziert immerhin einer einzigen großen Volkswirtschaft einen noch schlechteren wirtschaftlichen Kurs als Deutschland. Wir reden hier von Russland – soll uns das etwa ein Trost sein? Ein Bündel an Maßnahmen, mit denen sich verhindern ließe, dass Deutschland endgültig zum „kranken Mann Europas“ wird, zeigte die Unionsfraktion in einer aktuellen Stunde auf. Wir wollen günstigere Rahmenbedingungen und weniger Belastungen, wettbewerbsfähige Steuern und Abgaben, sichere und bezahlbare Energie, Bürokratieabbau, schnelle Planungs- und Genehmigungsverfahren und eine spürbare Entlastung der Mittelschicht. Deutschland wieder auf Kurs zu bringen, könnte so einfach sein – wenn die Ampel es denn wollte…

Nach dem endlosen Hin und Her beim Gebäudeenergiegesetz kündigt sich in der Ampelkoalition bereits das nächste Hauen und Stechen an. Familienministerin Lisa Paus will die Einkommensgrenze für das Elterngeld auf zukünftig 150.000 Euro halbieren. Was auf den ersten Blick wie eine sozialverträgliche Sparmaßnahme wirkt, setzt in der Praxis ein falsches Signal. Sinn und Zweck des Elterngeldes ist es, mehr Gleichstellung von Müttern und Vätern bei der Entscheidung für Elternzeit zu erreichen. So sollte auch dem besserverdienenden Elternteil der Weg in die Kinderbetreuung geebnet werden – und ja, das ist auch im Jahr 2023 meist noch der Mann. Wer hier die Schere ansetzt, schränkt die freie Wahl ein und zementiert etablierte Rollenbilder. Ist der Mann – der Statistik folgend – der Besserverdiener in der Familie, wird er aus wirtschaftlichen Überlegungen nach der Geburt weiter arbeiten. Die Frau hingegen ihren Job verlassen, um sich am heimischen Herd der Kinderbetreuung zu widmen. Verdienen beide Ehepartner gleich gut, wird die Sache nicht einfacher. Wenn schlagartig die Hälfte des Familieneinkommens wegbricht, dürfte es für viele Paare eng werden. Zu eng, wenn zum Beispiel die Kinder im eigenen Haus im Grünen aufwachsen sollen und eine Immobilienfinanzierung zu stemmen ist. Beim Blick auf die Finanzen werden sich diese Paare vermutlich komplett gegen eine Elternzeit entscheiden. Wollen wir das? „Es stimmt, das ist gleichstellungspolitisch nicht die beste Maßnahme“ kommentiert Ministerin Paus ihren eigenen Gesetzesentwurf. Für mich eine fast schon spektakuläre Untertreibung. Dabei wäre Sparen im Paus’schen Ministerium eigentlich gar nicht so schwer: Beim Personal und den geradezu explodierenden Werbekosten des Ressorts finden sich reichlich Ansätze für den Rotstift, die nicht zu Lasten der Familien gehen.

Wenn ich nichts zu verbergen habe, habe ich nichts zu verbergen – und sollte auch kein Problem mit kritischen Nachfragen haben. Kanzler Olaf Scholz sieht das offensichtlich anders. Er verspürt keinerlei Neigung, sich lästigen Fragen zu seiner Verwicklung in den Hamburger Warburg-Skandal um Steuerhinterziehung in Millionenhöhe zu stellen. Der von der Union dazu beantragte Untersuchungsausschuss wurde uns mit den Stimmen der Ampel-Mehrheit verweigert. Ein beispielloser Vorgang, der eines der Grundrechte der Opposition in Frage stellt und ein weiterer Fall für das Bundesverfassungsgericht werden dürfte, Hier zeigt sich einmal mehr die spürbare Geringschätzung der Ampelregierung gegenüber dem Parlament. Erst werden telefonbuch-starke Gesetzestexte vorgelegt, für die die Abgeordneten nach einem Zeitraum, der nicht einmal zum Überfliegen reicht, die Hand heben sollen. Dann sollen kritische Fragen zur Verwicklung des Kanzlers in einen der größten Steuerskandale der Republik nicht einmal mehr gestellt werden dürfen. Ich war bisher der Auffassung, dass zwischen Opposition und den Regierungsparteien der harte aber sachliche Diskurs um Inhalte im Vordergrund steht. Die Ampel-Koalition scheint das anders zu sehen: Sie versucht auf Gedeih und Verderb durchzupeitschen, was die Regierung in ihren nächtlichen Krisensitzungen beschlossen hat. Sie möchte lästige Themen ganz einfach von der Tagesordnung nehmen. Das Parlament, das Herzstück unserer Demokratie, wird so zur Kulisse für die endlosen parteitaktischen Querelen der Ampel degradiert. Dass bei diesem traurigen Schauspiel demokratiefeindliche Parteien Aufwind bekommen, sollte niemanden mehr überraschen.

In seinem Bericht an die Bundestagsfraktion, der weiter unten zum Download bereitsteht, stellt der Fraktionsvorsitzende Friedrich Merz, MdB, folgende Themen in den Mittelpunkt:

  • Aktuelle Stunde: „Standort Deutschland in Gefahr: endlich Wachstum stärken und Preissteigerung wirksam bekämpfen.“
  • Den NATO-Gipfel in Vilnius zum historischen Wendepunkt für europäische Sicherheit und transatlantische Lastenteilung machen.
  • Verweigerung der Einsetzung des Untersuchungsausschusses Scholz/Warburg.

Es grüßt Sie und Euch recht herzlich